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YB: Fans ziehen wegen Sektorensperre vor das Bundesgericht

Nicola Wittwer
Nicola Wittwer

Bern,

Dürfen YB-Fans gegen die Kollektivstrafe klagen? Das Verwaltungsgericht Bern sprach sich zuletzt dagegen aus. Jetzt geht der Fall vor Bundesgericht weiter.

Kollektivstrafen YB
Der Sektor D-Parkett blieb im Januar 2024 bei YB gegen GC geschlossen. - ostkurve.be

Das Wichtigste in Kürze

  • YB-Fans ziehen im Fall um eine verhängte Sektorensperre vor das Bundesgericht.
  • Dieses muss entscheiden, ob sie gegen eine Kollektivstrafe klagen dürfen.
  • Die Berner Regierungsstatthalterin meinte Ja, das Verwaltungsgericht aber nicht.

Sind Kollektivstrafen im Fussball erlaubt? Nein, sagt das Zürcher Statthalteramt am Donnerstag.

Kollektivstrafen im Fussball sollten ...

Komplizierter ist der Fall in Bern.

Im Kampf um die Rechtmässigkeit einer verhängten Sektorensperre ziehen Fans von YB vor das Bundesgericht.

«Wir erhoffen uns vom Bundesgericht, dass es die Überprüfung der Kollektivstrafe ermöglicht und damit zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit solcher Massnahmen beiträgt», steht in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.

Dürfen sich die Fans von YB beschweren?

Das Bundesgericht muss entscheiden, ob die knapp 50 Fans gegen die Kollektivstrafe überhaupt klagen dürfen. Die Berner Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) meinte letztes Jahr: Ja.

YB gegen GC
Die organisierten Fans von YB waren am Spiel gegen GC im Januar 2024 trotzdem anwesend. - ostkurve.be

Doch dann wehrte sich der damalige Polizeidirektor Reto Nause (Mitte) gegen das Vorhaben der Fans – und bekam im Mai vor dem Verwaltungsgericht recht. Damit sollen die Fans nicht gegen die Sektorensperre klagen dürfen.

Dabei hatte sich der Berner Stadtrat (Parlament) im Mai 2024 noch gegen Kollektivstrafen im Fussball ausgesprochen.

Um die Klagelegitimation trotzdem zu erhalten, ziehen die YB-Anhänger jetzt vor das Bundesgericht.

Da die Fans sich laut Verwaltungsgericht nicht rechtlich beschweren dürfen, bleibe laut Medienmitteilung der Fans «die grundlegende Frage ungeklärt, ob solche Kollektivstrafen überhaupt zulässig sind».

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