YB: Fans blitzen vor Berner Verwaltungsgericht ab

Bern,
Rund 50 Fans von YB reichten nach der Sperre der Ostkurve im Januar 2024 Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht gab nun allerdings der Stadt Bern recht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die YB-Fankurve wurde für das Spiel gegen GC Anfang 2024 gesperrt.
- Dagegen reichten Dutzende Fans Beschwerde ein.
- Nun wurde ihnen das Beschwerderecht abgesprochen.
Im Kampf gegen Kollektivstrafen im Fussball haben die Fans des BSC Young Boys einen Rückschlag erlitten. Das bernische Verwaltungsgericht sprach ihnen das Beschwerderecht ab, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Knapp 50 Fans hatten sich gegen die Sektorsperre beim Spiel YB-GC im Januar 2024 gewehrt. Diese war nach Ausschreitungen von YB-Anhängern in Zürich verfügt worden.
Gericht gibt der Stadt Bern recht
Die Regierungsstatthalterin kam in einem Zwischenentscheid zum Schluss, dass Fans als Betroffene ein Beschwerderecht zustehe. Trotz Saisonabos wurden sie vom Spiel ausgeschlossen.
Dagegen wehrte sich die Stadt Bern, welche die Sperrung der sogenannten Ostkurve verfügt hatte. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt nun recht und berief sich dabei auf ein kürzlich gefälltes Bundesgerichtsurteil zu einem gleich gelagerten Fall in Genf.
Das höchste Gericht war zum Schluss gekommen, dass sich die Sektorsperre gegen den FC Servette als Veranstalter gerichtet habe. Der Verein habe von seinem Beschwerderecht – genau wie YB – keinen Gebrauch gemacht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die beschwerdeführenden Fans können es ans Bundesgericht weiterziehen.
Ob Sektorsperren überhaupt rechtmässig sind, ist noch nicht entschieden. Auch diese Frage könnte dereinst das Bundesgericht klären.
Hängig ist eine Beschwerde des FC Zürich gegen die Sperrung seiner Fankurve. Auch der FC Basel kündigte im April an, er halte Kollektivstrafen für verfassungswidrig und werde juristisch dagegen vorgehen.