Bieler Stadtregierung gegen Ausweitung von Zentrumslast-Abgeltungen

Die Stadtregierung von Biel lehnt die Ausweitung des kantonalen Finanzausgleichs auf Burgdorf und Langenthal ab.

Die Stadtregierung von Biel lehnt die Ausweitung der Pauschalabgeltung des kantonalen Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich auf die Gemeinden Burgdorf und Langenthal ab. Das hat sie am Mittwoch mitgeteilt.
Er sei der Meinung, dass sich das bisherige System bewähre, schrieb der Bieler Gemeinderat in einer Mitteilung. Der Kreis der abgeltungsberechtigten Städte, der heute Bern, Biel und Thun umfasse, solle unverändert bleiben.
Der Gemeinderat stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Ausweitung auf weitere Gemeinden mit einer Erhöhung des Gesamtfinanzrahmens für den Kanton Bern einhergehen müsste. «Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Städte gegeneinander ausgespielt werden.»
Die Zentrumsfunktion sei erst ab einer Bevölkerungszahl von 40'000 Personen gegeben, so der Gemeinderat. Burgdorf und Langenthal hätten nur rund 15'000 Einwohnende und seien damit deutlich kleiner.
Gemeindegrösse als Streitpunkt
«Die Distanz zu einer Stadt mit Zentrumsfunktion ist auch für andere vergleichbare Gemeinden nicht erheblich weiter.»
Der Kanton Bern überprüft derzeit im Rahmen der Revision des kantonalen Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) die Zentrumslasten. Geht es nach dem Grossen Rat, sollen künftig auch Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung ihrer Zentrumlasten erhalten.
Der Filag vermindert die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Er gleicht die Steuerkraft der Einwohnergemeinden aus und strebt ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung an.