3 Frauen in Berner Wald belästigt: Experte rät von alleine joggen ab

Riccardo Schmidlin
Riccardo Schmidlin

Bern,

Ein 24-jähriger Mann belästigt in einem Berner Wald zwei Frauen, auf eine dritte verübt er einen Übergriff. Die Kriminalprävention ordnet ein.

Jogging
Die Kriminalprävention empfiehlt, im Wald nicht alleine zu joggen oder frequentierte Strecken zu wählen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann belästigte drei Frauen im Berner Bremgartenwald, bevor er geschnappt wurde.
  • Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 24-jährigen Eritreer.
  • Ein Experte rät, nicht alleine im Wald zu joggen.

Der Fall sorgt für Aufsehen: Innerhalb einer Woche sind drei Frauen im Berner Bremgartenwald Opfer von sexueller Gewalt geworden.

Am 3. April, am späteren Donnerstagnachmittag, belästigte ein Mann eine Joggerin im Wald. Zudem verübte er einen sexuellen Übergriff auf eine andere Frau.

Zwei Tage später wurde eine weitere Frau im Bremgartenwald sexuell belästigt.

Bremgartenwald
Der Bremgartenwald an der Berner Stadtgrenze ist ein beliebter Wald zum Joggen. Im südöstlichen Teil (auf der Karte rechts) kam es kürzlich zu drei Vorfällen sexueller Gewalt. - Sportamt Bern

Die Vorfälle wurden der Kantonspolizei Bern nachträglich gemeldet, die umgehend aktiv wurde.

Polizeisprecherin Deborah Zaugg sagt zu Nau.ch: «Die polizeiliche Präsenz wurde erhöht und gezielte Massnahmen ergriffen und umgesetzt, die direkt zur Anhaltung des Täters führten.»

Vier Tage nach dem dritten Fall konnte die Polizei den mutmasslichen Täter bei der Sportanlage Neufeld anhalten.

Er ist geständig, die Frauen sexuell angegangen und belästigt zu haben.

Täter darf Wald nicht betreten – aber bleibt auf freiem Fuss

«Es handelt sich um einen 24-jährigen Eritreer, der im Kanton Bern wohnhaft ist», sagt Zaugg. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat eine Untersuchung eröffnet.

«Der Mann wurde nach der Befragung gestützt auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen wieder entlassen. Nachdem eine Fernhaltung für drei Monate verfügt wurde», erklärt Zaugg.

Das heisst: In den nächsten drei Monaten darf der mutmassliche Täter den Bremgartenwald nicht betreten. Eine Untersuchungshaft wurde also bislang nicht verhängt. Er ist also auf freiem Fuss.

Fühlst du dich beim Joggen in der Natur sicher?

Generell gilt: Eine U-Haft wird in der Regel nur verhängt, wenn ein dringender Tatverdacht, eine Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Sie ist das letzte Mittel, wenn mildere Massnahmen – wie eben etwa eine Fernhaltung – nicht ausreichen.

Laut der Polizei trugen sich alle drei Vorfälle im südöstlichen Bereich des Bremgartenwaldes zu. Dort liegt auch die Sportanlage Neufeld, wo die Polizei den mutmasslichen Täter anhielt.

Fragen zum Tathergang oder zum Motiv seien Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Zu den Opfern macht die Polizei aus Persönlichkeitsschutzgründen keine weiteren Angaben. Nur so viel: «Alle drei Frauen waren mit sportlichen Absichten im Wald unterwegs», sagt Zaugg.

Ob die Kantonspolizei die Präsenz im Wald nach den Vorfällen erhöht, gibt sie nicht bekannt. Man sei im ganzen Kantonsgebiet präsent und treffe notwendig weitergehende Massnahmen, heisst es.

«Sicherheitslage in Wäldern als gut eingeschätzt»

Vorfälle, wie sie jüngst im Berner Wald passierten, sind in der Schweiz selten.

«Die Sicherheitslage in den Schweizer Wäldern wird allgemein als gut eingeschätzt.» Das sagt Fabian Ilg, Geschäftsleiter der Schweizerischen Kriminalprävention, zu Nau.ch.

Doch: Die Vorfälle in Bern zeigten, dass es trotzdem vereinzelt zu Straftaten im Wald kommen kann. «Es scheint sich hierbei jedoch mutmasslich um einen Einzeltäter zu handeln», so Ilg.

Klar sei: «Verhindern lassen sich einzelne Handlungen fast nicht.»

Experte rät: Nicht alleine joggen

«Wichtig ist, dass Personen, die im Wald joggen oder spazieren gehen, nicht alleine unterwegs sind. Oder nach Möglichkeit frequentierte Strecken wählen.»

Zudem sei es ratsam, jemand vorgängig zu informieren, welche Route man wählt und wie lange man etwa unterwegs sei. «Das Mitführen vom Smartphone ermöglicht das Teilen des Live-Standorts oder die Alarmierung im Notfall», so Ilg.

Warst du schon einmal alleine im Wald?

Bei Dämmerung oder in der Nacht empfiehlt er helle Kleidung und das Mitführen einer Lampe. Bei verdächtigem Verhalten soll man Abstand wahren.

«Fühlt man sich verfolgt oder wird man belästigt, kann es abschrecken, laut und deutlich die Person anzusprechen. Und ihr klar zu sagen, dass man in Ruhe gelassen werden will.»

Zudem sollte möglichst rasch der Notruf gewählt werden. «Sollte jemand sexuell belästigt worden sein, wird empfohlen, Strafanzeige bei der Kantonspolizei einzureichen», rät die Kriminalprävention.

***

Brauchst du Hilfe?

Bist du Opfer von sexualisierter Gewalt geworden? Die Opferhilfe hilft dir dabei, die Erfahrung zu bewältigen und informiert dich über deine Rechte und weitere Schritte: www.opferhilfe-schweiz.ch.

*Name von der Redaktion geändert

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