Berner dürfen sich mit Haustier bestatten lassen

Bern,
In Bern dürfen Verstorbene bald auch ihr Haustier mit ins Grab nehmen. Das neue Friedhofsgesetz macht eine gemeinsame Bestattung möglich.

Das Wichtigste in Kürze
- In Bern dürfen Verstorbene ihre Haustiere schon bald mit ins Grab nehmen.
- Die Tiere müssen dafür aber zwingend eingeäschert werden.
- Auf dem Schosshaldenfriedhof wird extra ein Bereich «Mensch mit Tier» geschaffen.
Haustierbesitzende können sich in Bern schon bald gemeinsam mit ihren geliebten Haustieren bestatten lassen. Der Berner Gemeinderat plant im Rahmen des neuen Friedhofsgesetzes ein Grabfeld mit dem Namen «Mensch mit Tier». Die «Berner Zeitung» berichtet darüber.
Dieses soll auf dem Schosshaldenfriedhof entstehen. Die Asche des Haustiers darf dabei mit ins Grab gegeben werden.
Möglich sein wird dies sowohl im Sarg als auch in der Urne. Auch nachträglich kann die Tierasche noch beigegeben werden, wenn das Tier später als die Halterin oder der Halter stirbt.
Bis zu fünf Liter Asche erlaubt – von der Katze bis zum Hamster
Die neue Regelung gilt für alle Haustiere, solange das Volumen der Asche fünf Liter nicht überschreitet. Ob Hamster, Katze, Hund oder Schlange spielt dabei keine Rolle.

Rechtlich handelt es sich bei einem bestatteten Tier um eine sogenannte «Grabbeigabe». Das heisst, dass das Tier zwingend eingeäschert werden muss. Nicht-eingeäscherte Tierkadaver dürfen nur auf Tierfriedhöfen oder Privatgrundstücken bestattet werden.
Das neue Friedhofsgesetz geht nun in die Vernehmlassung und soll bis 2026 in Kraft treten.
Die Idee stammt aus einem Vorstoss des GLP-Politikers Peter Ammann.