Berner Abstimmungen und Wahlen müssen künftig transparenter sein

Keystone-SDA Regional
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Bern 25.11.2024 - 16:38

Der Kanton Bern verschärft die Regeln zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes beschlossen.

Rathaus in Basel
Der Kanton Bern verschärft die Regeln zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen. (Archivbild) - keystone

Der Kanton Bern gibt sich strengere Regeln bei der Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen. Der Grosse Rat hat am Montag eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte verabschiedet.

Das Kantonsparlament stimmte in zweiter Lesung mit 80 Ja- bei 65 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für das neue Gesetz. Einzig die SVP und die EDU stimmten geschlossen dagegen. Sie hätten am liebsten gar kein Gesetz zur Polit-Finanzierung gehabt. Dem linken Lager war es zu wenig streng.

«Die Linken sind nicht zufrieden, die Rechten sind nicht zufrieden. Die Mitte ist zufrieden», sagte Andreas Mühlemann von der Mitte-Fraktion zum Schluss. «Wir beginnen jetzt mal, mit dem Gesetz zu arbeiten. Und dann schauen wir weiter».

Gesetzesanpassung bereits im Herbst beschlossen

Über die Grundzüge der Gesetzesanpassung war sich der Rat bereits in seiner Herbstsession einig gewesen. Bereinigen musste er noch, ab welcher Höhe künftig Spenden und Zuwendungen offengelegt werden müssen und ob Verstösse gegen die neuen Regelungen geahndet werden sollen.

Künftig müssen «monetäre oder nichtmonetäre Zuwendungen» offengelegt werden, die in den letzten zwölf Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung erfolgt sind und den Wert von 9000 Franken übersteigen.

Wer vorsätzlich gegen die neuen Transparenzpflichten verstösst, wird aber auch künftig nicht gebüsst. Die Mehrheit des Parlaments wollte, dass fehlbare Personen an der Urne vom Stimmvolk bestraft werden sollen, nicht aber von der Justiz.

Das Gesetz tritt Ende März 2025 in Kraft. Spätestens im August 2030 muss der Regierungsrat dem Parlament über die Umsetzung der neuen Regeln berichten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.

Transparenz bei Wahl- und Abstimmungsfinanzierung

Ende Juni 2032 tritt es wieder ausser Kraft, ausser der Grosser Rat verlängert es aktiv. Bereits im Herbst war sich der Grosse Rat darüber einig geworden, dass künftig seine Finanzierung offenlegen muss, wer für Kampagnen für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat mehr als 30'000 Franken ausgibt. Dasselbe gilt für kantonale Volksabstimmungen.

Nicht betroffen sind auch künftig die politischen Parteien – der Rat wollte keine Transparenz für allgemeine Politikfinanzierung.

Die neuen Regeln sollen spätestens bei den kantonalen Wahlen 2026 erstmals angewendet werden. Mit dem Gesetz hat der Kanton Bern erstmals Transparenzpflichten bei der Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen.

Die Gesetzesänderung geht zurück auf einen Vorstoss aus den Reihen von SP, Grünen, EVP und GLP, den der Grosse Rat im Dezember 2021 überwiesen hatte.

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