In Hindelbank wird die Hundetaxe für 2022 berechnet

Nau.ch Lokal
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Bern Nord 30.06.2022 - 22:04

In Hindelbank sind Änderungen in der Hundehaltung der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen, da im August 2022 die Hundesteuerrechnungen versendet werden.

Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa

Wie die Gemeinde Hindelbank berichtet, beträgt die Taxe für jeden am Stichtag 1. August 2022 über sechs Monate alten Hund 50 Franken. Die Rechnungen für die Hundetaxe 2022 werden im August 2022 zugestellt.

Wer keinen Hund mehr besitzt oder einen Hund angeschafft hat, wird gebeten, dies der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen. Dies gilt auch für die Anschaffung eines zusätzlichen Hundes.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt erfasst die Hunde im Amicus.

Ersthundehalter melden sich bei der Gemeindeschreiberei

Einwohner, die ihren ersten Hund besitzen und bisher noch nicht in der Amicus-Datenbank registriert waren, werden gebeten, sich bei der Gemeindeschreiberei für die Anmeldung des Hundes sowie für die Erfassung als Hundehalter im Amicus zu melden.

Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Nach erfolgter Registrierung stellt Amicus den neuen Hundehaltern die für den Zugang zur Datenbank notwendigen Benutzerdaten per Post zu. Sind die Benutzerdaten beim Einwohner eingetroffen, muss dieser die notwendigen Schritte im Amicus vornehmen.

Einwohner, welche bereits im Besitze eines Hundes sind oder waren, werden gebeten, neue Hunde bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Zudem muss der Hundehalter die notwendigen Schritte im Amicus vornehmen.

Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz

Adressänderungen sowie Namensänderungen der Hundehalter übernimmt im Amicus die Gemeindeschreiberei. Für die Verwaltung der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer sowie der Korrespondenzsprache im Amicus sind die Hundehalter selber verantwortlich.

Hunde, welche in der Schweiz geboren sind und dort leben, sollten bereits im Amicus erfasst sein. Der neue Besitzer kann den Hund im eigenen Amicus-Account übernehmen, sofern der alte Besitzer den Hund weitergegeben hat.

Bei Unklarheiten können sich Hundehalter an die Gemeindeschreiberei wenden. Hunde, die noch nicht registriert sind, werden von einem Tierarzt registriert. Dafür werden die Benutzerdaten des neuen Besitzers benötigt.

Anschaffung eines Hundes aus dem Ausland

Hunde aus dem Ausland sind in Amicus noch nicht registriert. Neue Hundehalter gehen mit dem Hund zum Tierarzt. Dieser überprüft die Mikrochip-Nummer und meldet den Hund in Amicus an. Dafür werden die Benutzerdaten des neuen Besitzers benötigt.

Ist ein Hund verstorben, meldet der Hundehalter dies der Gemeindeschreiberei. Die Gemeindeschreiberei mutiert das Todesdatum im Amicus.

Weitere Informationen finden alle Hundehalter auf der Webseite von Amicus.

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