Leissigen fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf
Region Spiez 07.03.2022 - 08:47
Wie die Gemeinde Leissigen mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher bis zum 17. April 2022 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.
Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung von Leissigen bezogen werden.
Gemäss Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,50 Meter und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 Meter frei zu halten.
Pflanzen dürfen die vorgeschriebene Höhe nicht überschreiten
Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 Meter.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.