Saanen vergibt Sitze in Kommissionen für die neue Legislatur

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Obersimmental-Saanenland 12.11.2024 - 16:28

Der Gemeinderat Saanen wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen für 2025 bis 2028. Vorschläge können bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

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Banner für die Jugendarbeit Saanenland vor der Primarschule St. Stephan. - Simmental - Nau.ch / Ueli Hiltpol

Wie die Gemeinde Saanen berichtet, wählt der neugewählte Gemeinderat die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Diese übernehmen Teilaufgaben des Gemeinderates, beraten Geschäfte vor und erledigen im vorgegebenen Rahmen selbstständig Arbeiten.

Aufgaben und Kompetenzen werden ihnen vom Gemeinderat, Organisationsreglement und -verordnung sowie vom Kommissionsreglement vorgegeben. Die Kommissionsmitglieder unterliegen der gleichen Legislaturdauer wie der Gemeinderat. Ersatzwahlen bei vorzeitigen Rücktritten werden nicht an die ordentliche Legislaturdauer angerechnet.

Das gleiche gilt, wenn neue Kommissionen entstehen, so wird das Mitmachen in früheren Kommissionen nicht an die neue Legislatur angerechnet. Die Höchstzahl der Kommissionsmitglieder ist im Kommissionsreglement festgeschrieben (in der Regel sieben Mitglieder).

Das Präsidium wird jeweils durch die Gemeinderäte gestellt. Der Gemeinderat entscheidet allenfalls, ob in Einzelfällen ein zweiter Gemeinderat das Vizepräsidium übernimmt. Immer an den Kommissionssitzungen nehmen die Fach- oder Abteilungsleiter der Gemeindeverwaltung teil (mit Antragsrecht), dazu je nach Kommission auch auswärtige Fachberater. Diese beiden Teilnehmergruppen zählen aber nicht zur Mitgliederzahl.

Kandidaturen für mehrere Kommissionen möglich

Die ständigen Kommissionen sind die Bau- und Planungskommission, Bildungskommission, Finanzkommission, Forstkommission Saanenland (nur Gemeindevertreter Saanens), Infrastrukturkommission, Liegenschaftskommission, Sicherheitskommission, Sozialbehörde Saanenland (nur Gemeindevertreter Saanens) und ständiger Stimm- und Wahlausschuss.

Parteilose, Parteien oder Einzelpersonen können nun ihre Vorschläge aus den Reihen der Saaner Stimmberechtigten für die neu zu besetzenden Sitze bis spätestens am 31. Dezember 2024, 12 Uhr, auf der Verwaltungsdirektion Saanen, einreichen.

Die Vorschläge sind an keine besondere Form gebunden und haben den vollständigen Namen und Vornamen, Geburtsdatum sowie die Adresse der Kandidaten anzugeben (sowie gegebenenfalls die Parteizugehörigkeit) und die Angabe, für welche Kommission(en) die Kandidatur gilt.

Es darf für mehrere Kommissionen kandidiert werden, wobei dies keinen Einfluss auf die Wahlchance hat. Der Gemeinderat achtet bei der Wahl vorab auf das Fachwissen im Dienste der Kommission und eine möglichst ausgewogene Vertretung.

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