Verkehrssanierung in Laupen startet im Frühjahr 2023
Sensebezirk 23.12.2022 - 14:07
Wie die Gemeinde Laupen berichtet, wurden die Arbeiten an die Bauunternehmungen vergeben. Die Bauarbeiten beginnen somit planmässig im Frühling 2023.
Das Projekt ist anspruchsvoll, weil auf kleinem Raum komplexe Bauarbeiten und Abläufe (Strassen-, Werkleitungs-, Brücken- und Wasserbau) in einem eng getakteten Zeitrahmen stattfinden.
Nach eingehender Prüfung der eingegangenen Offerten haben der Kanton Bern und die Gemeinde Laupen der Arge KI-Laupen den Zuschlag erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus der Kästli Bau AG und der Implenia Schweiz AG zusammen.
Sechs Jahre Gesamtbauzeit mit Start im März 2023
Ab Anfang März 2023 starten die Bauarbeiten. Vorgängig findet am 12. Januar 2023 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt.
Im ersten Jahr liegen die Umsetzungsschwerpunkte bei den Massnahmen zum Schutz der Amphibien an der Neueneggstrasse, der Bauumfahrung West, dem Materialaufbereitungsplatz im Sensespitz, dem Hauptinstallationsplatz an der Murtenstrasse und der Altlastensanierung im Bereich des alten Bahnhofs.
Diese Elemente bilden anschliessend die Basis für eine intensive Bautätigkeit im Strassenbau, Brückenbau und Wasserbau in den kommenden sechs Jahren.
Die Fertigstellung der Arbeiten ist per Ende 2028 geplant.
Kanton bewilligt Zusatzkredit von 2,8 Millionen Franken
Im Dezember 2022 hat der Regierungsrat für den Kantonsanteil der Verkehrssanierung und städtebaulichen Entwicklung Laupen einen Zusatzkredit von 2,8 Millionen Franken genehmigt.
Grund für die Mehrkosten ist hauptsächlich die angespannte Marktsituation im Baugewerbe (höhere Materialpreise, Engpässe bei Lieferketten et cetera).
Die Preiserhöhungen betreffen insbesondere die Kunstbauten wie den Neubau Sensebrücke und die beiden Hilfsbrücken.
Kostensteigerungen im Rahmen
Der von der Gemeinde Laupen in der Volksabstimmung vom Februar 2019 genehmigte Bruttokredit von 33,521 Millionen Franken ist heute – gesamthaft gesehen – für den Projektstart ausreichend.
Die oben beschriebenen Kostensteigerungen wirken sich nicht so aus, dass der Gemeinderat bereits vorgängig einen Nachkredit an der Urne beantragen müsste.