Unfall Gsteig b. Gstaad: Snowboarderin lässt verletztes Kind liegen
Saanenland 04.03.2022 - 19:18
Im Skigebiet Glaciers 3000 in Gsteig b. Gstaad hat sich am Montagnachmittag eine Kollision zwischen einer Snowboarderin und einem Jungen auf Skis ereignet.
Am Donnerstag, 3. März 2022, wurde der Kantonspolizei Bern nachträglich gemeldet, dass sich am Montag, 28. Februar 2022, im Skigebiet Glaciers 3000 in Gsteig bei Gstaad (Gemeinde Gsteig) ein Unfall zwischen einer Snowboarderin und einem Jungen auf Skis ereignet habe.
Gemäss jetzigem Kenntnisstand war der Junge im Kindergartenalter um etwa 15.45 Uhr in Begleitung seiner Familie auf der roten Piste Nr. 101 namens Martisberg unterwegs gewesen, als es zur Kollision mit einer Snowboarderin kam.
Junge erlitt Verletzungen
Nach einem kurzen Halt fuhr die Snowboarderin, die in Begleitung eines Skifahrers unterwegs war, weiter. Währenddessen wurde gemäss Aussagen durch die Familienangehörigen des Jungen die Pistenrettung orientiert. Der Junge erlitt beim Unfall Verletzungen und wurde zum Arzt gebracht.
Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen zum Unfall aufgenommen. In deren Zuge konnte die Snowboarderin bisher nicht identifiziert werden, weshalb durch die
Zeugenaufruf
Staatsanwaltschaft Oberland ein Zeugenaufruf mit möglicher Bildpublikation verfügt wurde. Gemäss den getätigten Abklärungen dürfte die Frau am Donnerstag, 3. März 2022, in Gstaad unterwegs gewesen sein. Sie ist zirka 20 bis 30 Jahre alt, hat eine schlanke Statur und verständigte sich in Englisch.
Zum Zeitpunkt des Unfalls trug sie eine auffällige türkisgrüne Skijacke – möglicherweise der Marke Oakley –, eine dunkle grünliche Skihose, einen weissen Helm, eine schwarze Skibrille der Marke Anon und einen schwarzen Gesichtsschutz. Sie dürfte ein Snowboard der Marke Nitro gefahren sein. Ihr Begleiter, der Skifahrer, war dunkel gekleidet und trug weisse Skischuhe.
Die Snowboarderin oder Personen, die Angaben zu deren Identität machen können, werden gebeten, sich unter der Nummer +41 33 227 61 11 zu melden. Sollten innert Wochenfrist keine Hinweise eingehen, die zur Identifikation der Frau führen, wird ein Bild der Frau zum Zeitpunkt des Unfalls veröffentlicht.