Wabern BE: Bürger verlangt Wiederholung der Tramabstimmung von 2014
Köniz 13.03.2022 - 19:25
Ein Bürger der Gemeinde Köniz will mit einer Abstimmungsbeschwerde erreichen, dass das Könizer Stimmvolk noch einmal über den Kredit zur Verlängerung der Tramlinie 9 von Wabern nach Kleinwabern abstimmen kann. Die Abstimmungsbeschwerde hat er vergangene Woche dem Regierungsstatthalteramt eingereicht, wie er am Sonntag mitteilte.
Seine Beschwerde stützt der Könizer Bürger auf Artikel 75 in der Gemeindeordnung. Dort steht, dass ein Verpflichtungskredit nochmals dem Souverän vorgelegt werden muss, wenn es zu wesentlichen Änderungen des einem Beschluss zu Grunde liegenden Sachverhalts kommt.
Eine solche wesentliche Änderung des Sachverhalts sei, dass heute der Bund auf der Kleinwaberer Balsigermatte nicht mehr 2000 neue Arbeitsplätze ansiedeln wolle. Dieses Vorhaben, das in der Könizer Abstimmungsbotschaft von 2014 erwähnt wurde, sei heute auf Eis gelegt, so der Könizer Bürger.
Bei ihm handelt es sich um den Präsidenten der IG Verkehr Köniz, der sich 2014 gegen das Projekt Tram Region Bern von Schliern bei Köniz via Bern nach Ostermundigen einsetzte. 2014 lehnte das Könizer Stimmvolk an der Urne dieses Projekt ab, sagte aber Ja zum Gemeindekredit von 9,5 Millionen Franken zur Verlängerung des Trams nach Kleinwabern.
Der Könizer Bürger sagt in seiner Mitteilung auch, er habe die Beschwerde eingereicht, weil der Könizer Gemeinderat kein Interesse gezeigt habe, mit ihm in Kontakt zu treten.
Auf Anfrage sagte der zuständige Könizer Gemeinderat Christian Burren am Sonntag, die Verlängerung der Tramlinie nach Kleinwabern habe drei Hauptziele: Erstens gehe es darum, das stark wachsende Kleinwabern mit dem öffentlichen Verkehr besser zu erschliessen.
Zweitens sei geplant, das Verkehrswachstum auf der zentralen Achse durch Wabern, der Seftigenstrasse, mit einem besseren öffentlichen Verkehr aufzufangen. Deshalb sei drittens in Kleinwabern der Bau eines öV-Knotens geplant, wo Passagiere der Berner S-Bahn direkt auf das Nünitram umsteigen können und umgekehrt.
An der Ausgangslage habe sich seit 2014 nichts geändert. Besagter Könizer Bürger habe sich wegen der Bedenken um die Rechtmässigkeit der Abstimmung von 2014 nie bei ihm gemeldet, so Burren, der in Köniz Planungs- und Verkehrsdirektor ist.
Wie die Gemeinde Köniz Mitte Februar bekanntgab, will sie im Sommer dieses Jahres die Planauflage für die Tramverlängerung und den Bau des öV-Knotenpunkts durchführen.