Genehmigung des AGR-Projekts «Wohnen im Park» in Ittigen
Bantiger 11.07.2024 - 15:02
Wie die Gemeinde Ittigen mitteilt, genehmigt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die planungsrechtlichen Grundlagen des Projekts «Wohnen im Park».
Die geplante Überbauung auf dem Areal «Wohnen im Park» ermöglicht eine haushälterische Nutzung des Bodens für die Wohn- und in einem beschränkten Masse auch für die Arbeitsnutzung sowie eine massgebliche Aufwertung der Siedlungsfreiräume.
Das Areal ist im Besitz der Allianz Suisse Immobilien AG.
Für die Umsetzung müssen die planungsrechtlichen Grundlagen ändern. Die Mitwirkung für die neue ZPP S «Wohnen im Park» war im Sommer 2022.
Danach folgte die Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen sowie die öffentliche Auflage der neuen ZPP S und der Überbauungsordnung, womit der Weg frei war für den Entscheid der Gemeindeversammlung.
Planungsrechtliche Grundlagen genehmigt
Nun hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die planungsrechtlichen Grundlagen genehmigt.
Das AGR hat die von der Gemeindeversammlung beschlossene Zone mit Planungspflicht (ZPP) S «Wohnen im Park» sowie die vom Gemeinderat beschlossene Überbauungsordnung (UeO) «Wohnen im Park» in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes mit Datum vom 24. Mai 2024 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde von Amtes wegen eine Änderung vorgenommen.
Das Datum des Gemeinderatsbeschlusses in den Genehmigungsvermerken aller Genehmigungsunterlagen vom «13. November 2023» wurde auf den «20. November 2023» korrigiert.
Unterlagen liegen zur Einsicht auf
Dieser Gesamtentscheid umfasst weiter die Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nach Art. 18 Abs. 1ter NHG i.V.m. Art. 27 NSchG gemäss Ausnahmegesuch vom 25. August 2023.
Die Unterlagen stehen beim Dienstleistungszentrum Ittigen, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.