Gemeinde Stettlen behält gedruckte Amtliche Publikation bei

Gemeinde Stettlen
Gemeinde Stettlen

Bantiger 08.09.2023 - 16:51

Wie die Gemeinde Stettlen mitteilt, hat der Gemeinderat beschlossen, die traditionell gedruckte Amtliche Publikation auch ab dem 1. Januar 2024 weiterzuführen.

Ursprüngliches Stettlen mit Bauernhäusern im Dorfzentrum.
Ursprüngliches Stettlen mit Bauernhäusern im Dorfzentrum. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Ab 1. Januar 2024 wird der Anzeiger Region Bern für die Stadt und Regionsgemeinden nicht mehr wie bisher als amtliches Publikationsorgan in alle Haushaltungen zugestellt.

Dies hat die Mehrheit der Gemeinden im Gemeindeverband Anzeiger Region Bern zusammen mit der Verbandsauflösung im letzten Jahr beschlossen.

Mit der Ausschöpfung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten für digitale amtliche Publikation sollen primär Kosten eingespart werden.

Die meisten Gemeinden der Region Bern werden die Plattform des Schweizerischen Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (SECO) «ePublikation.ch» (Amtsblattportal) benutzen und für weitere Informationen verschiedenste Publikationsmittel gebrauchen.

Zwei digitale Plattformen für amtliche Publikationen

Die Mehrheit der Anzeiger im Kanton setzt primär weiterhin auf print und nutzt das bestehende Publikationstool des Anzeigers Region Bern für die digitale Publikation, das direkt als Druckvorstufe dient.

Diese Dienstleistung ermöglicht der bisherige Leistungserbringer des Anzeigers Region Bern nach einem Management Buyout.

Somit wird es im Kanton Bern zwei digitale Plattformen geben, welche von den Gemeinden als massgeblich für amtliche Publikationen definiert werden können.

Sofern ein gedruckter Anzeiger herausgegeben wird, gilt dieser als massgeblich.

Stettlen möchte die gedruckte amtliche Publikation weiterführen

Der Gemeinderat Stettlen möchte parallel zur digitalen Form weiterhin die gedruckte amtliche Publikation weiterführen und den Anzeiger als amtliches Publikationsorgan, zusammen mit allen Informationen wie bisher sowie journalistisch aufbereiteten Artikeln in alle Haushaltungen zustellen lassen.

Es ist wie bisher möglich, ausdrücklich auf die Zustellung des Anzeigers zu verzichten.

Der Gemeinderat Stettlen sieht eine abrupte Umstellung auf digital, welche dann für Fristenläufe massgeblich ist, als verfrüht.

Demokratie und Vielfalt erhalten

Die Kosten von 4.50 Franken pro Einwohner und Jahr für die Zustellung eines gedruckten Anzeigers in alle Haushaltungen sowie von 3.50 Franken für die journalistische Aufbereitung von Meldungen aus den Gemeinden oder dem Kanton scheinen ihm angemessen.

Zumal dadurch auch alle anderen Institutionen, Gewerbe, Verein, Kulturschaffende oder Private nach wie vor eine Zeitung mit einem grösseren Zustellradius behalten.

Die Bantiger Post im Worblental deckt gewisse Bedürfnisse ebenfalls ab.

Für eine umfassende, angemessene Information im Interesse einer gelebten Demokratie ist ein weiteres Druckerzeugnis berechtigt.

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