Wahlen in der Gemeinde Hasliberg stehen an
Interlaken-Oberhasli 27.09.2022 - 09:15
Wie die Gemeinde Hasliberg mitteilt, stehen die Wahlen für das Gemeindepräsidium sowie vier Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsdauer 2023 bis 2026 an.
Die Amtszeiten von Gemeindepräsident Arnold Schild und den vier Gemeinderatsmitgliedern laufen per Ende Jahr 2022 ab.
Der Gemeinderat ordnet somit Wahlen für das Gemeindepräsidium sowie vier Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsdauer 2023 bis 2026 an.
Die Gemeinderatsmitglieder Pia Huber und Joseph Willi haben ihren Rücktritt erklärt.
Gemeindepräsident Arnold Schild und die beiden Gemeinderäte Martin Müller und Andreas Zenger stellen sich erfreulicherweise für eine Wiederwahl zur Verfügung und gelten somit als vorgeschlagen.
Der Gemeinderat ruft zu Wahlvorschlägen auf
Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung auf, aktiv zu werden, geeignete Personen anzusprechen, zu motivieren und die Kandidierenden zu unterstützen.
Auch Personen, die sich selbst für ein Amt interessieren, dürfen sich jederzeit an den Gemeinderat oder die Abteilungsleiterin zentrale Dienste wenden.
Wahlvorschläge sind bis 1. November 2022 einzureichen
Die schriftliche Meldung von Wahlvorschlägen hat durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu erfolgen und ist bis spätestens am Dienstag, 1. November 2022, 17 Uhr, mit dem durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Formular bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg einzureichen.
Die vorgeschlagene Person hat auf dem Formular ihr Einverständnis mittels Unterschrift zu bestätigen.
Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.
Es liegen bereits Wahlvorschläge vor
Bisher kandidieren Arnold Schild für das Gemeindepräsidium sowie Martin Müller und Andreas Zenger für Mitglieder im Gemeinderat.
Spätestens sieben Tage vor der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2022 wird der Gemeinderat den stimmberechtigten Personen alle eingegangenen Wahlvorschläge bekanntgeben.
Gehen mindestens so viele Wahlvorschläge ein, wie Sitze zu besetzen sind und sind genügend Vorgeschlagene wählbar, können anlässlich der Gemeindeversammlung keine weiteren Vorschläge gemacht werden.
Die Stille Wahl ist möglich
Erreicht die Gesamtzahl der im Voraus Vorgeschlagenen maximal die Zahl der zu besetzenden Sitze, so erklärt der Gemeinderat nach Bereinigung der Wahlvorschläge die gültig Vorgeschlagenen als gewählt.
Erreicht die Gesamtzahl der gültig Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, findet für die restlichen Sitze eine direkte Wahl anlässlich der Gemeindeversammlung statt und es können entsprechende Wahlvorschläge an der Versammlung gemacht werden.