In der Gemeinde Lauterbrunnen ist Wohnraum knapp
Interlaken-Oberhasli 14.09.2023 - 14:30
Wie die Gemeinde Lauterbrunnen meldet, fehlt es auch aufgrund von steigendem Tourismus in allen Bezirken an Wohnraum für ansässige Familien und Einzelpersonen.
Die touristische Situation beschert der Gemeinde Lauterbrunnen aktuell übermässig viele Touristen, was dazu führt, dass die vorhandene Infrastruktur bei weitem nicht mehr genügt und aus allen Nähten platzt.
Neben den Tagestouristen besuchen auch viele Gäste das Tal, die für mehrere Tage hier verweilen möchten. Auch für diese Gäste reicht das Angebot nicht aus.
Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Hotels und Ferienwohnungen sind regelmässig vollständig ausgebucht.
Diese grosse Nachfrage hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass vermehrt Zweitwohnungen oder Wohnungen, die aktuell nicht für den Eigenbedarf genutzt werden, zur kurzfristigen Vermietung angeboten werden.
Zweitwohnungen werden zu hohen Preisen verkauft
Viele dieser Wohnungen stehen somit nicht mehr als Wohnraum für ansässige Personen zur Verfügung.
Dazu kommt, dass aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes der Bau neuer Zweitwohnungen in der Gemeinde Lauterbrunnen verboten ist, jedoch die Umwandlung von altrechtlichen (Erst-) Wohnungen in Zweitwohnungen nicht beschränkt ist.
Dies hat zur Folge, dass altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu hohen Preisen verkauft werden und diese dem Wohnungsmarkt für Einheimische dauerhaft entzogen werden.
In allen Bezirken der Gemeinde fehlt es an preiswertem Wohnraum zur Miete für ansässige Familien und Einzelpersonen.
Mietpreise in Tourismus-Hotspots sind unerschwinglich
Für Zuziehende und Angestellte im Dienstleistungssektor sind die Mietpreise in den touristischen Hotspots häufig unerschwinglich.
Der Gemeinderat möchte all diejenigen, welche über Wohnraum verfügen, dazu ermutigen, diesen zur Miete für ansässige Familien oder Einzelpersonen zur Verfügung zu stellen.
Wohnungsangebote können bei den örtlichen Tourismusbüros oder bei der Gemeindeverwaltung (Gemeindeschreiberei) telefonisch oder per Mail gemeldet werden.