Bussen zahlen per QR – auf neuem Kundenportal der Polizei Biel

Nau.ch Lokal
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Am 17.09.2024 - 15:04

Das Polizeiinspektorat der Stadt Biel hat ein Online-Kundenportal für Ordnungsbussen eingeführt. Statt Einzahlungsscheinen gibt es QR-Codes am Scheibenwischer.

Die Polizeiwache Biel an der Spitalstrasse 20.
Die Polizeiwache Biel an der Spitalstrasse 20. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Mit dem Online-Bussenportal können Betroffene ab sofort Verkehrsbussen nicht nur rasch und einfach mittels gängiger digitaler Zahlungsmittel bezahlen.

Sie können auch unabhängig von Büroöffnungszeiten online die fahrzeuglenkende Person zuweisen und Informationen zur betreffenden Busse abrufen. Weiterhin können die Bussen auch mittels Einzahlungsschein bezahlt werden.

Am Scheibenwischer: Zettel mit QR-Code ersetzt Einzahlungsschein

Bisher wird beim Ausstellen einer städtischen Parkbusse ein Einzahlungsschein unter die Scheibenwischer geklemmt, mit welchem die Busse bezahlt werden kann.

Seit dem 16. September 2024 ist bei den von der Stadt ausgestellten Bussen anstelle eines Einzahlungsscheins ein Zettel am Fahrzeug angebracht. Dieser enthält einen QR-Code und die Nummer der ausgestellten Ordnungsbusse.

Das Scannen des Codes via Smartphone oder Tablet öffnet die Bearbeitung der entsprechenden Busse auf dem Online-Bussenportal.

Alternativ können Betroffene das Bussenportal auch online aufrufen und durch Eingabe der Bussennummer die entsprechende Busse öffnen.

Bei Geschwindigkeits- und Rotlichtübertretungen kommen Bussen weiter mit der Post

Bei beiden Zugangsvarianten muss zur Authentifizierung zusätzlich die Nummer des Kontrollschilds angegeben werden. Betroffene können auf dem Portal die Busse mit den gängigen digitalen Zahlungsmitteln begleichen (Kreditkarten, Debit-Karten, TWINT und Banküberweisung).

Sie können die Busse aber auch weiterhin mittels Einzahlungsschein bezahlen. Daneben bietet das Portal Informationen zur ausgestellten Busse wie Ort, Zeit und Art der Übertretung. Zudem können Betroffene via das Portal Einsprache gegen die Busse erheben.

Bei Geschwindigkeits- und Rotlichtübertretungen werden Bussen wie bis anhin mit Einzahlungsschein per Post verschickt. Auch diese Art von Bussen können Betroffene künftig durch Eingabe der geforderten Daten auf dem Bussenportal abrufen und bezahlen oder bestreiten.

Direktion Soziales und Sicherheit hofft auf Rückgang im administrativen Aufwand

Hat die Person, auf welche das betreffende Fahrzeug registriert ist, die Verkehrsübertretung nicht selbst begangen, kann sie auf dem Portal die Person zuweisen, welche das Fahrzeug zum Übertretungszeitpunkt gelenkt hat. Das weitere Ordnungsbussenverfahren erfolgt dann mit der zugewiesenen Person.

Schweizweit werden solche Online-Bussenportale bereits von verschiedenen Polizeikorps wie beispielsweise der Kantonspolizei Bern erfolgreich eingesetzt.

Die Direktion Soziales und Sicherheit geht davon aus, dass die Einführung des Portals die administrativen Prozesse im Bussenwesen sowohl für die betroffenen Fahrzeuglenkenden, als auch für die Verwaltung vereinfachen wird, weil der Gang zum Schalter und/oder der Postversand von Dokumenten entfällt.

Weiter geht die Direktion Soziales und Sicherheit davon aus, dass die Anzahl nicht bezahlter Ordnungsbussen abnehmen wird, sodass in Zukunft weniger Fahrzeuglenkende bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden müssen.

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