Gurzelen

Gurzelen fordert zum Zurückschneiden der Pflanzen auf

Nau.ch Lokal
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Am 03.05.2022 - 04:04

Wie die Gemeinde Gurzelen schreibt, müssen Strassenanstösser bis zum 31. Mai 2022 ihre Pflanzen nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückgeschnitten haben.

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken - Gemeinde Buchrain

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das kantonale Strassenrecht unter anderem vor, dass Bäume, Hecken, Sträucher und dergleichen bis zu einer Höhe von 1,20 Metern seitlich einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Fahrbahnrand haben müssen.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss in der Regel eine Höhe von 2,50 Metern freigehalten werden. Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.

Signalisationen müssen gut zu sehen sein

Zudem darf die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden und Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit.

Es wird immer wieder festgestellt, dass Zäune, Pfähle, Hecken und dergleichen zu nahe am Strassenrand platziert oder nicht bestimmungsgemäss zurückgeschnitten und gepflegt werden. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass der Strassenabstand von 50 Zentimetern in jedem Fall einzuhalten ist.

Es wird gebeten, auf dürre Buchen und dürre Hölzer zu achten. Diese stellen eine Gefahr dar und müssen entsprechend gepflegt werden. Den Böschungen ist ebenfalls die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist darauf zu achten, dass Heugras nicht die Sichtperimeter des Strassenraum beeinträchtigt.

Nach dem 31. Mai 2022 werden Mahnungen versendet

Der Rückschnitt hat bis zum 31. Mai 2022 zu erfolgen. Wird ein Verstoss durch die Gemeindebetriebskommission festgestellt oder falls Meldungen aus der Bevölkerung bei der Gemeindeverwaltung eingehen, werden die Grundeigentümer von der Gemeinde schriftlich ermahnt.

Falls der Eigentümerschaft das Einhalten der geforderten Masse nicht möglich erscheint, ist dies der Gemeindebetriebskommission schriftlich darzulegen.

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