Oppligen bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Nau.ch Lokal
Am 23.11.2022 - 16:52
Wie die Gemeinde Oppligen berichtet, werden Strassenanstösser gebeten, Äste und Bepflanzungen alljährlich auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Zentimeter Höhe hineinragen.
Bei Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.