Altersgerechtes Wohnen im Hagacher – Planungsgrundlagen da

Die Gemeinde Wichtrach stärkt im Rahmen von zwei Projekten sowohl altersgerechtes Wohnen als auch das Miteinander aller Generationen.

Wie die Gemeinde Wichtrach schreibt, hat die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025 der Änderung des Zonenplans Siedlung im Bereich der ZPP Nr. 7 «Hagacher» sowie der Anpassung von Artikel 17 des Baureglements zugestimmt.
Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Alterssitz Neuhaus AG (ANA AG) eine barrierefreie Wohnsiedlung für ältere und betreuungsbedürftige Menschen realisieren kann.
Das Projekt wurde im Rahmen eines qualitätssichernden Planungsverfahrens gemeinsam mit Fachleuten, in mehreren Workshops und unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege erarbeitet. Ziel war es, eine bauliche Lösung zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen an altersgerechtes Wohnen als auch dem sensiblen Umgang mit dem Ortsbild gerecht wird.
Die Parzelle Gbbl. 903, ehemals im Besitz von Ruth Baumann, bietet hierfür eine ideale Lage.
Wichtiger Schritt getan – Baustart frühestens 2027
An der Versammlung wurde intensiv über die bauliche Ausgestaltung der geplanten Wohnhäuser diskutiert – insbesondere in Bezug auf die dafür vorgesehene Anpassung im Baureglement und des Zonenplanes. Ebenfalls wurde die Erschliessungsstrasse zum Thema gemacht. Es ist jedoch festzuhalten, dass Letztere nicht Gegenstand des Antrags des Gemeinderats war.
Der Gemeinderat als Planungsbehörde konnte die Notwendigkeit der Anpassungen im Baureglement sowie im Zonenplan nachvollziehbar darlegen und aufzeigen, weshalb diese Schritte für eine stimmige und ortsverträgliche Entwicklung des Projekts unerlässlich sind. Folglich wurden diverse Anträge aus der Versammlung von einer Mehrheit abgelehnt.
Mit der Zustimmung der Gemeindeversammlung ist ein wichtiger Schritt getan, um dem bestehenden Bedarf an alters- und behindertengerechtem Wohnraum in Wichtrach zu begegnen. Der Baustart ist frühestens für das Jahr 2027 vorgesehen.