Ehepaar montiert Kameras – Nachbar fühlt sich auf Balkon beobachtet

Bern,
Ein Anwohner im Kanton Bern stört sich über Kameras an den Nachbarhäusern und schaltet einen Anwalt ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann fühlt sich von den Kameras der benachbarten Ehepaare überwacht.
- Diese betonen, die Kameras würden bloss die eigenen Grundstücke aufnehmen.
- Der Nachbar holt dennoch einen Anwalt und will eine Strafanzeige prüfen.
Sechs Kameras, angebracht von zwei Ehepaaren an ihren eigenen Häusern, sorgen für Unruhe in einer Gemeinde im Berner Mittelland. Denn ein Nachbar fühlt sich beobachtet, Anwälte wurden eingeschaltet. Darüber berichtet der «Beobachter».
Der Nachbar spricht von «Überwachungsdruck». Sitze er auf seinem Balkon, blicke er in zwei Kameras. Diese seien montiert worden, ohne dass er oder andere Anwohner gefragt worden seien.
Die beiden Ehepaare erfuhren von der Unruhe im Quartier und schickte einen Brief an die Nachbarn. Darin betonten sie, dass bloss ihre eigenen Grundstücke gefilmt würden, nicht aber andere, die Trottoirs oder die Strassen. Man könne gerne vorbeikommen, um es zu überprüfen.
Der vermeintlich beobachtete Nachbar war damit nicht zufrieden und holte einen Anwalt hinzu. Dieser verfasste einen Brief und fordert die Ehepaare auf, die Kameras zu entfernen. 38 weitere Anwohner unterschreiben die Forderung.
Die Ehepaare tun dies nicht, schalten aber dafür ihrerseits einen Anwalt ein. In einem Brief wird bekräftigt, dass wirklich nur die eigenen Grundstücke aufgenommen würden. Als Beweise wurden Bildausschnitte beigelegt. Zudem seien die Kameras, über die der Nachbar klagte, gar nicht in Betrieb.
Für die meisten Anwohner schien dies auszureichen. Man könne mittlerweile Gespräche führen und Vertrauen schaffen, erzählen die Ehepaare.
Dann sind Überwachungskameras legal
Der Nachbar aber ist immer noch nicht zufrieden. Mit einer Wärmebildkamera glaubt er, einen Stromfluss zu erkennen – für ihn der Beweis, dass die Kameras in Betrieb seien. Zudem fragt er: «Warum montieren sie drehbare Kameras in sechs Metern Höhe, wenn sie nur ihre Grundstücke filmen wollen?»
Er fordert nun eine Aussprache bei der Gemeinde. Sollte diese nicht zustande kommen oder erfolglos bleiben, werde er eine Strafanzeige prüfen.
Doch sind solche Kameras überhaupt erlaubt: Gemäss dem Rechtsexperten des «Beobachters» lautet die Antwort: Ja, «solange nur das eigene Grundstück gefilmt wird». Zudem müsse die Aufnahme sichtbar ausgeschildert und «verhältnismässig» sein.