Polizist baut Handy-Unfall – und will Videoaufnahme verbieten!

Marie Augustin
Marie Augustin

Bern,

Ein Polizist verursachte einen Auffahrunfall, den sein eigenes Observationsfahrzeug filmte. Nun will er das Beweisvideo als unzulässig einstufen lassen.

Auto Handy
Immer gefährlich: Ein Blick aufs Handy. Auch im Polizeiauto. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem Weg zu einer Observation verursachte ein Polizist einen Auffahrunfall.
  • Dies, weil er rund eine Minute lang mit seinem Mobiltelefon interagiert hatte.
  • Eine Kamera in seinem Wagen zeichnete sein Fehlverhalten auf.

Am 21. Februar 2024 hätte ein Angestellter der Kantonspolizei Bern eigentlich zu einer Observation fahren sollen: Mit seinem Videofahrzeug sollte er einen mutmasslichen Drogendealer an dessen Aufenthaltsort überwachen.

Auf der A1 verursachte der Polizist im Raum Bern jedoch auf der Überholspur einen Auffahrunfall.

Wie «Der Bund» berichtet, fuhr er mit etwa 50 Stundenkilometern in das Heck seines bremsenden Vordermanns. Beide Fahrzeuge wurden stark beschädigt.

Aufnahme widerspricht Polizisten-Aussage

Was der Beamte nicht wusste: Die Kamera in seinem Überwachungsfahrzeug filmte bereits. So zeichnete sie auch auf, wie der Polizist vor dem Unfall rund eine Minute lang mit seinem Mobiltelefon interagierte.

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Er selbst hatte vor Auswertung der Aufnahme jedoch ausgesagt: Der Unfall habe sich ereignet, weil er einen zu langen Blick in seinen Seitenspiegel geworfen habe.

Unfall Polizist Handy Videoaufnahme
Der Unfall ereignete sich auf der A1 im Raum Bern. (Archivbild) - keystone

Gegen den Beamten wurde eine Strafuntersuchung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln eingeleitet. Nach Bekanntwerden der Videoaufnahme will der Polizist nun verhindern, dass diese als Beweismittel zugelassen wird.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Videobeweis als zulässig an, Beschwerdekammer wies die Beschwerde des Polizisten ab. Wenn es zum Prozess kommt, wird laut «Bund» letztendlich das Gericht darüber entscheiden, ob die Aufnahme tatsächlich als Beweismittel verwendet wird.

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