Fluggesellschaft Swiss: Berner raucht auf Flug im WC – verurteilt!
Unteres Emmental 18.09.2024 - 07:08
Ein Mann aus dem Kanton Bern hatte auf einem Flug der Swiss nach Bangkok in der Bordtoilette geraucht und muss nun eine heftige Busse zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Berner hatte auf einem Swiss-Flug nach Bangkok auf der Toilette geraucht.
- Er wurde erwischt - und missachtete noch weitere Anweisungen der Crew.
- Insgesamt muss er für seine Verstösse eine Strafe von 2700 Franken bezahlen.
Raucher kennen vielleicht das Gefühl: Ein Langstreckenflug kann manchmal ganz schön zittrig machen. Acht, neun, zehn Stunden ohne Zigarette kann für die eine oder den anderen zur Tortur werden.
Mitte November 2022 hatte offenbar auch ein Mann aus dem Kanton Bern im Flugzeug mit seiner Sucht zu kämpfen. Er wurde nämlich dabei erwischt, wie er auf einem Flug von Zürich nach Bangkok auf der Bordtoilette geraucht hatte.
Mehrere Passagiere hatten ihn mit einer Zigarettenschachtel und einem Feuerzeug in der Hand beobachtet. Besatzungsmitglieder stellten ausserdem einen frischen Rauchgeruch beim Toilettencheck und auch beim fraglichen Fluggast wahr.
Wie die «Tamedia»-Zeitungen berichten, war dies aber längst nicht der einzige Regelbruch des Fluggastes an dem besagten November-Tag. Er hatte etwa auch zusammen mit seiner Reisebegleiterin eine Flasche Jägermeister geöffnet, den er zuvor im Duty-Free-Shop gekauft hatte.
Fluggast missachtete weitere Anweisungen der Crew
Neben dem verbotenen Alkohol und dem Rauchen missachtete der Passagier während des elfstündigen Flugs noch weitere Anweisungen der Crew. Die Kabinenchefin des Fluges der Swiss erstattete aufgrund des renitenten Verhaltens einen Bericht an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Aufgrund der Schwere der Verstösse verhängte das BAZL eine Geldstrafe von 700 Franken. Ausserdem sollte der Mann die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 2000 Franken übernehmen. Der Passagier der Swiss legte gegen diese Busse einen Einspruch ein. Das führte im April zu einem Prozess vor dem Regionalgericht Burgdorf.
Das Gericht hat inzwischen das schriftliche Urteil zugestellt und die Sanktion des BAZL bestätigt, einschliesslich der Busse von 700 Franken. Hinzu kommen Gerichtsgebühren in Höhe von 1800 Franken, sodass sich die Gesamtsumme auf 2700 Franken beläuft. Der Entscheid ist nun rechtskräftig.
Kabinenchefin der Swiss hatte in 30 Jahren noch nie eine Rapport erstellt
Das Gericht stuft demnach die Aussagen der Kabinenchefin der Swiss als glaubwürdig ein. Sie betonte, dass sie in ihrer über 30-jährigen Berufserfahrung zum ersten Mal einen Sicherheitsrapport erstellt habe. Zudem sei während des Flugs über die Bildschirme bekanntgegeben worden, dass der Service vorübergehend eingestellt werde. Es sei sogar eine Zwischenlandung in Erwägung gezogen worden.
Die Aussagen des Passagiers hingegen waren widersprüchlich. Zwar räumte er den einmaligen Alkoholkonsum ein, bestritt jedoch, auf der Toilette geraucht zu haben. Um seinen Nikotinspiegel aufrechtzuerhalten, habe er bei langen Flügen Schnupftabak benutzt. Vor Gericht erklärte er ausserdem, er habe fast den gesamten Flug über geschlafen.
Das Gericht bewertete sein Verhalten als «eventualvorsätzlich, aber noch leichte Verletzung» der Regeln. Strafverschärfend wirkte sich aus: Er hatte sich mehr oder weniger während des ganzen Fluges durchgehend nicht an die Vorschriften gehalten.