Kanton Bern organisiert runden Tisch zu Medikamentenabgabe

Bern,
Die Berner Kantonsregierung organisiert runden Tisch zur Lösung von Spannungen zwischen Ärzten und Apothekern.

Die Berner Kantonsregierung soll einen runden Tisch mit der Ärztinnen- und Apothekerschaft organisieren. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen breit abgestützten Vorstoss angenommen.
An der Einreichung der Motion waren Mitglieder sämtlicher Parteien beteiligt. Das Parlament stimmte dem runden Tisch deutlich mit 143 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.
Die kantonale Gesundheitsdirektion soll nun innert sechs Monaten Lösungen erarbeiten, ob und wie etwa Ärztinnen und Ärzte künftig Medikamente abgeben dürfen.
Zwischen Ärztinnen und Apothekern bestünden Spannungen, sagte Motions-Sprecherin Anita Herren-Brauen (Mitte). Es gebe nichts zu verlieren, wenn ein runder Tisch einberufen werde. «Wir verbauen uns damit nichts.»
Teil der Motion war auch der Zugang der Bevölkerung zu Medikamenten. Die sogenannte Selbstdispensation war im Rat umstrittener.
Selbstdispensation – eine kontroverse Debatte
Melanie Gasser (GLP) befand, dass sich die aktuelle Praxis doch eigentlich bewähre. «Die Motion belebt ein Thema wieder, das keines mehr ist», war auch Tobias Vögeli (GLP) der Meinung.
Auch die SP stand der Selbstdispensation kritisch gegenüber. Das Problem sei eigentlich gelöst, sagte Stefan Jordi. «Dort, wo es keine Apotheken gibt, dürfen Ärzte ja Medikamente abgeben.»

Der Grosse Rat stimmte schliesslich mit 93 zu 54 Stimmen bei 7 Enthaltungen dafür, dass die Selbstdispensation künftig gemäss den Bedürfnissen der Regionen flexibel gestaltet werden soll.
Es gebe heikle Fälle zwischen der Ärzte- und Apothekerschaft, sagte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP). «Wir sollten alle zusammensitzen und Lösungen suchen.»
Die am Mittwoch behandelte Motion wurde im vergangenen November eingereicht, nachdem ein ähnliches Begehren zurückgezogen worden war.
Uneingeschränkte Medikamentenabgabe – eine Utopie?
Dieses hatte gefordert, dass Haus-, Kinder- und Fachärztinnen und -ärzte im ganzen Kanton «zur uneingeschränkten Medikamentenabgabe ermächtigt werden» und entsprechend eine Privatapotheke führen dürfen.
Es hatte sich jedoch gezeigt, dass das Anliegen in dieser Form keine Mehrheit finden würde.
Die aktuelle Regelung zur Medikamentenabgabe gilt seit dem Jahr 1984. Aktuell dürfen nur Ärztinnen und Ärzte in Ortschaften, in denen die Notfallversorgung mit Medikamenten nicht durch mindestens zwei öffentliche Apotheken abgedeckt ist, eine Privatapotheke betreiben. Hierzu benötigen sie eine Bewilligung.