Der Kanton Bern will sich ein liberaleres Taxigesetz verpassen

Keystone-SDA Regional
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Bern 20.12.2024 - 09:37

Der Kanton Bern lockert die Zügel für Taxis und Limousinendienste mit einem neuen Gesetzesentwurf.

Taxi
Ein Taxi. (Symbolbild). - dpa

Der Kanton Bern will weniger strenge Vorgaben für Taxis und keine Bewilligungspflicht mehr für Limousinendienste. Der Regierungsrat hat am Freitag das neue Taxigesetz in die Vernehmlassung geschickt.

Die Anforderungen an Taxis werden mit dem neuen Gesetz reduziert, wie aus einer Mitteilung der Berner Kantonsregierung hervorgeht. Künftig soll es für Taxifahrende keine theoretische und praktische Eignungsprüfung mehr geben. Etwa das Prüfen der Ortskenntnisse sei nicht mehr zeitgemäss, so die Regierung.

Taxis bleiben aber bewilligungspflichtig. «Sie stellen eine Visitenkarte für die Gemeinden dar», schreibt die Regierung weiter. Die Gemeinden würden deshalb weiterhin allfällige Vorstrafen, frühere Führerausweisentzüge und genügende Sprachkenntnisse prüfen.

Für Limousinen gelten weniger strenge Regeln als für Taxis. Für sie besteht künftig nur noch eine Meldepflicht. Und sie müssen ihre Fahrzeuge mit einer Plakette kennzeichnen, damit die Einhaltung der vom Bundesrecht vorgeschriebenen Ruhezeiten kontrolliert werden kann, wie es weiter heisst.

Mehr Unterschiede zwischen Taxi- und Limousinendiensten

Die Dienste verfügen aber über weniger Privilegien und dürfen etwa weder Standplätze der Gemeinden noch Busspuren benützen.

Bislang unterscheidet die bernische Taxigesetzgebung nicht zwischen Taxis und Limousinendiensten. Diese Unterscheidung soll nun gesetzlich verankert werden. Die Änderungen gehen zurück auf eine Motion von Patrick Freudiger (SVP) im Grossen Rat.

Mann Porträtfoto Bart
Patrick Freudiger ist Grossrat/Fraktionsvizepräsident SVP. - zvg

Durch die Liberalisierung solle der Beruf attraktiver gestaltet und dem Mangel an Fahrerinnen und Fahrern entgegengewirkt werden, hatte er argumentiert.

Der Regierungsrat stellte sich gegen die Motion, das Parlament nahm sie trotzdem an. Die Vernehmlassung des Gesetzes dauert bis am 21. März 2025.

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