Berns Grosser Rat will keine Änderung seiner Einbürgerungspraxis

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Bern hält an Einbürgerungsregel fest: Das Kantonsparlament lehnte knapp eine Änderung der zweijährigen Wohnsitzpflicht ab.

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Über die Einbürgerungspraxis hat das Kantonsparlament am Dienstag debattiert. (Symbolbild) - keystone

Wer im Kanton Bern ein Einbürgerungsgesuch stellen will, muss weiterhin seit mindestens zwei Jahre in derselben Gemeinde leben. Das Berner Kantonsparlament hat am Dienstag einen Vorstoss knapp abgelehnt, der diese Praxis geändert hätte.

Motionärin Anna de Quervain (Grüne) forderte, dass Ausländerinnen und Ausländer ein Einbürgerungsgesuch stellen können, wenn sie bei Einreichen des Gesuches seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch im Kanton Bern wohnhaft sind.

Bei einem Umzug zwischen zwei Gemeinden innerhalb des Kantons Bern hätte diese Frist somit nicht mehr neu zu laufen begonnen. Sie erachte diese Praxis als wenig sinnvoll und eine unnötige Hürde, sagte de Quervain.

«Materielle Voraussetzungen für die Einbürgerung sind unter anderem eine erfolgreiche Integration und das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen», argumentierte sie. Kriterien für eine erfolgreiche Integration seien die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, ausreichende Sprachkenntnisse, Kontakte zur Bevölkerung und berufliche Integration. «All dies ist nicht abhängig von einer Mindestwohndauer in einer bestimmten Gemeinde.»

De Quervain fand im Rat nicht ausreichend Gehör. Dieser lehnte ihr Ansinnen mit 79 Nein-bei 73 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ab.

Integration passiert vor Ort

Die Integration passiere immer vor Ort, nicht im Kanton, mahnte Francesco Rappa namens der Mitte-Fraktion. Sie passiere dort, wo man arbeite, einkaufe, im Verein mitwirke oder die Kinder zur Schule gehen würden. «Der Anspruch, nach einem Wohnortswechsel eingebürgert zu werden, ignoriert diesen Aspekt.»

Die Mitte lehnte den Vorstoss geschlossen ab, ebenso die SVP und die EDU. In der FDP-Fraktion votierte nur ein Mitglied für die Motion.

Francesco Rappa
Francesco Rappa ist jetzt höchster Berner. - Die Mitte

Die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt kennen heute eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei Jahren im gesamten Kantonsgebiet, so wie sie de Quervain forderte. Die Kantone Basel-Stadt, Jura, Schaffhausen und Zürich kennen dieselbe Regelung wie Bern. Alle andere Kantone sehen eine höhere Mindestaufenthaltsdauer vor.

Nebst dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz macht auch das Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht gewissen Vorgaben zu Einbürgerungen. Es schreibt unter anderem vor,

Bundesgesetzliche Vorgaben

Dass einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens zwei Jahren im gleichen Kanton wohnhaft sein müssen.

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