Ex-DJ Christopher S. muss erneut vor Gericht – Betrugsvorwürfe
Bern 08.05.2024 - 09:11
Der ehemalige Berner Star-DJ Christopher S. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Gegen den 54-Jährigen wurden neue Betrugsvorwürfe laut.
Das Wichtigste in Kürze
- Christopher S. alias Christoph Spörri steht ab Mittwoch wieder vor Gericht.
- Der Ex-Star-DJ trat erst 2022 seine vierjährige Haftstrafe an.
- Er wurde 2016 wegen Anstiftung zur Brandstiftung schuldig gesprochen.
Als DJ machte er sich schweizweit einen Namen, doch zuletzt sass er im Gefängnis. Die Rede? Ist von Christopher S. alias Christoph Spörri (54).
Derzeit ist der Berner auf freiem Fuss. Doch es droht neuer Ärger: Er muss erneut vor Gericht antraben. Gegen ihn wurden neue Betrugsvorwürfe laut, berichtet der «Blick».
Der Prozess beginnt am Mittwoch und dauert zwei Tage. Anschliessend soll am 16. Mai das Urteil verkündet werden.
Es ist nicht bekannt, worum es diesmal geht. Die Anklage soll jedoch bereits 2019 eingereicht worden sein. Die Zeitung vermutet deshalb, dass es sich um Betrugsvorwürfe aus dem Jahr 2017 handeln könnte.
Christopher S. soll damals einer Frau in Münsingen BE ein Haus verkauft haben. Die Grundstückgewinnsteuer zahlte er aber nie.
Die fehlenden 160'000 Franken musste die Frau schliesslich aus eigener Tasche bezahlen. Sie reichte daraufhin eine Strafanzeige ein.
Christopher S. liess seine Plattensammlung abfackeln
Erst im Jahr 2022 trat Spörri seine vierjährige Haftstrafe wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchten Betrugs an. Der ehemalige Star-DJ liess im Mai 2012 eine Lagerhalle abfackeln. Darin befand sich seine versicherte Plattensammlung. Sie wurde beim Brand komplett zerstört.
Die Sammlung war jedoch versichert – für 200'000 Franken. Diese Versicherungssumme wollte Spörri abkassieren.
Der 54-Jährige soll den Brandstifter sogar persönlich gekannt haben. Gegen Christopher S. wurde schliesslich ein Verfahren eröffnet.
Im Jahr 2016 wurde er vom Regionalgericht Bern schuldig gesprochen – zu sechs Jahren Haft. Spörri wollte das nicht einfach so hinnehmen. Er zog das Urteil weiter bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). Doch die Beschwerde wurde abgelehnt.
Letztlich wurde seine Freiheitsstrafe auf vier Jahre gesenkt. Diese trat er 2022 an.