Stadt regelt Velo-Signalisation auf Promenaden neu

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thun,

Ab 1. Juli 2025 dürfen schnelle E-Bikes und Mofas auf dem Aarequai und der Schwäbispromenade nicht mehr fahren – die Signalisation wird angepasst.

Thun
Blick auf den Rathausplatz das Rathaus und die Stadt Thun. - Berner Oberland - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Stadt Thun mitteilt, gilt ab 1. Juli 2025 das Velo-Symbol auf Verkehrssignalen gemäss Signalisationsverordnung des Bundes schweizweit für alle Fahrräder. Dies beinhaltet auch schnelle E-Bikes, schwere Cargo-Velos und klassische Motorfahrräder.

Neu dürfen alle Fahrräder mit eingeschaltetem Motor oder Tretunterstützung auch Fusswege und Fahrverbotsstrecken befahren, auf denen Velos erlaubt sind.

Aus Sicherheitsgründen ist dies in Thun nicht überall sinnvoll, deshalb ist die Durchfahrt für schnelle E-Bikes und Mofas auf dem Aarequai und der Schwäbispromenade ab dem 1. Juli 2025 untersagt. Die Signalisation wird entsprechend angepasst.

Auch das Fahren mit ausgeschaltetem Motor ist nicht mehr erlaubt. Weiterhin gilt, dass die Fussgänger auf beiden Strecken Vortritt haben und Velofahrende angehalten sind, im Schritttempo zu fahren. Ausweichrouten sind die Hofstettenstrasse beziehungsweise die Grabenstrasse.

Mehr aus Oberland

Berner Oberländisches Fabian Staudenmann
Berner Oberländisches
1 Interaktionen
Thun

Mehr aus Bern

de
5 Interaktionen
«Gute Stimmung»
Lorraine Strom
244 Interaktionen
Am frühen Morgen
Uni Bern
4 Interaktionen
Bern