Jahresrechnung 2024 und Turpachbach-Kredit klar bewilligt

Nau.ch Lokal
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Obersimmental-Saanenland,

Die Stimmberechtigten von Saanen genehmigten mit grosser Mehrheit die Rechnung 2024 und die Krediterhöhung für die Sanierung der Uferböschung des Turpachbachs.

Gemeindeverwaltung. (Symbolbild)
Gemeindeverwaltung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Saanen mitteilt, am Freitagabend, 6. Juni 2025, beschlossen die anwesenden Stimmberechtigten im Landhaus Saanen über zwei traktandierte Geschäfte. Mit nur einer Gegenstimme wurde dabei einerseits der Rechnung 2024 zugestimmt. Andererseits wurde der Kredit für die Sanierung der Uferböschung Turpachbach genehmigt.

Aufgrund der Traktandenliste standen die Genehmigung der Jahresrechnung 2024 und die Kreditbewilligung für die Sanierung der Uferböschung des Turpachbachs an. Keine Mehrheit fand hingegen ein Erheblichkeitsantrag zur Anpassung des Reglements über die Konzessionsabgabe der Energieversorgung (RKE).

Nur 62 anwesenden Saaner Stimmberechtigte– das entspricht 1,6 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung – fanden den Weg an die Versammlung. Nathanael Perreten, Gemeinderat Ressort Finanzen präsentierte die Jahresrechnung 2024, die im Gesamthaushalt einen Aufwandüberschuss von 154'284,67 Franken aufweist. Die Rechnung wurde diskussionslos mit 61 Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme angenommen.

Ebenfalls die Kreditbewilligung für die Sanierung der Uferböschung des Turpachbachs war nicht umstritten. Gemeinderat Klaus Romang zeigte die Notwendigkeit einer Krediterhöhung von 489'000 auf neu 610'000 Franken auf. Nach der Beantwortung zweier Fragen folgte die Versammlung dem Antrag mit 57 Ja- zu drei Nein-Stimmen.

SP-Antrag zur Konzessionsabgabe deutlich abgelehnt

Unter Verschiedenem stellte Martin Hefti der SP einen Erheblichkeitsantrag mit dem Ziel, den Gemeinderat zu beauftragen, das Reglement über die Konzessionsabgabe der Energieversorgung (RKE) anzupassen.

Konkret sollte die im Artikel 5 enthaltene Begrenzung aufgehoben werden. Das revidierte Reglement hätte per 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Die Versammlung hat den Erheblichkeitsantrag mit deutlicher Mehrheit nicht angenommen.

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