Hundetaxe in Täuffelen

Nau.ch Lokal
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Nidau 22.04.2022 - 18:46

Wie die Gemeinde Täuffelen mitteilt, ist die Hundesteuer in Höhe von 80 Franken von allen Hundehaltern bis am 1. August 2022 zu entrichten.

Hund
Die Einnahmen durch die Hundesteuer erreichen neue Rekordwerte. (Archivfoto) - AFP

Hundehalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen haben eine Taxe von 80 Franken pro Hund zu entrichten, sofern der Hund älter als sechs Monate ist. Der Stichtag für die Erhebung der Hundesteuer ist jeweils der 1. August.

Von der Hundetaxe befreit sind Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, und Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Eine Übernahme, Übergabe oder Tod eines Hundes ist mit dem entsprechenden Formular auf der Webseite der Gemeinde so rasch als möglich zu melden. Sollten Hundebesitzer bis Ende August 2022 noch keine Rechnung erhalten haben, ist die Ursache mit der Gemeindeverwaltung abzuklären. Wer Hundetaxen hinterzieht, wird mit einer Busse bis 5000 Franken bestraft.

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