Heizungsersatz in Täuffelen ist meldepflichtig
Gemeinde Täuffelen
Am 20.01.2023 - 10:54
Wie die Gemeinde Täuffelen mitteilt, ist der Ersatz der Heizung neu immer meldepflichtig.
Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.