In Röthenbach im Emmental ist Pflanzenschneiden angesagt
Oberemmental 28.04.2022 - 21:39
Wie die Gemeinde Röthenbach im Emmental informiert, ruft sie Grundeigentümer auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen gemäss Vorgaben zurückzuschneiden.
Wie die Gemeinde Röthenbach im Emmenthal berichtet, gefährden Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Darum ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben müssen.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 Metern Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,5 Metern freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimetern freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf zudem nicht beeinträchtigt werden.
Pflanzen und Getreide mit ausreichend Abstand setzen
An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen wie beispielsweise Mais in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten beziehungsweise vorzeitig gemäht werden müssen.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von zwei Metern vom Fahrbahnrand beziehungsweise 50 Zentimeter von der Gehweghinterkante einhalten.
Wo Grundeigentümer nicht selber dafür sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten sind, können Strasseneigentümer ohne besondere Ankündigung das Zurückschneiden veranlassen – auf Kosten der Pflichtigen.
Die Strassenanstösser werden gebeten, Äste und andere Bepflanzungen im Verlaufe des Jahres 2022 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.