Strompreise 2024 in Roggwil BE steigen deutlich an
Langenthal 02.10.2023 - 11:38
Wie die Gemeinde Roggwil BE informiert, müssen die Kunden in Roggwil im Schnitt rund 14 Prozent mehr für den Strom im Jahr 2024 bezahlen.
Der Strompreis für die Endkunden setzt sich aus den drei Elementen Netznutzung, Energie und Abgaben zusammen.
Nach den kriegsbedingten Verwerfungen an den internationalen Energiemärkten im 2022 haben sich die Strompreise auch dank des sehr warmen Winters 22/23 erholen und auf einem tieferen Niveau einpendeln können.
Das Niveau liegt allerdings immer noch deutlich höher als vor Kriegsausbruch. Nach wie vor herrscht eine grosse Unsicherheit und Nervosität an den Märkten.
Dank der langfristigen Beschaffungsstrategie konnte die GBR den Preisanstieg für die Energie wiederum deutlich abfedern.
Preis der Herkunftsnachweise «Wasser» sind angestiegen
Die Preise der Herkunftsnachweise «Wasser» für das Roggwiler Standardprodukt «Blaustrom» sind in der Schweiz deutlich angestiegen.
Unter Netznutzung wird die Abgeltung der Kosten für das lokale Strom-Verteilnetz der GBR, das überregionale Verteilnetz der BKW sowie des Schweizerischen Übertragungsnetzes der Swissgrid verstanden.
Die Netznutzung wird hauptsächlich abhängig vom Stromverbrauch verrechnet.
Sowohl die Swissgrid als auch die BKW haben die Preise für die Nutzung ihrer Netze für das Jahr 2024 erneut deutlich erhöht (Swissgrid plus 63 Prozent, BKW plus zwölf Prozent).
Erhöhung der Preise für die Netznutzung
Neu müssen Stromkunden zudem ab 2024 auch die Kosten für die Stromreserven des Bundes über die Swissgrid bezahlen.
Der separate Tarif «Stromreserve» beträgt 1,20 Rappen pro Kilowattstunde und trägt zur Sicherung der Versorgungssicherheit bei.
Dies führt schlussendlich zu einer deutlichen Erhöhung der Preise für die Netznutzung über alle Kundensegmente.
Abgaben bleiben für 2024 unverändert
Auf den Stromkonsum fallen Abgaben an den Bund (Förderung von erneuerbaren Energien) und Konzessionsgebühren an die Gemeinde Roggwil an.
Diese Abgaben bleiben für 2024 voraussichtlich unverändert.
Im Zuge der deutlich höheren Beschaffungskosten für die Energie erhöht die GBR auch die Vergütungen für die Rücklieferung von Strom aus Eigenerzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie.