Huttwil: «Parkieren verboten» auf dem Krummackerweg
Am 24.11.2023 - 08:28
Wie die Gemeinde Huttwil schreibt, wird die Signalisation «Parkieren verboten» für Krummackerweg ab Einmündung Tscharandistrasse bis Kreuzung Eichenweg verfügt.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz eins Buchstabe a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau, Wangen an der Aare, erhoben werden.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Trachselwald sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.