Huttwil: Liegenschaft Buchenweg 5 wird komplett abgebrochen
Oberaargau 26.10.2023 - 18:54
Wie die Gemeinde Huttwil mitteilt, kann die Liegenschaft Buchenweg 5 komplett abgebrochen werden. Dies, nachdem das Gebäude mittlerweile mieterfrei ist.
Im Rahmen des Projekts Sanierung Silostrasse wurde zur Vermeidung von Mieterkündigungen nur der Teilabbruch der Gemeindeliegenschaft Buchenweg 5 vorgesehen.
Nun ist das Gebäude mieterfrei und kann deshalb komplett abgebrochen werden.
Für die Umsetzung des Projekts war zur Schaffung des nötigen Platzes der Abbruch des Ökonomieteils der Gemeindeliegenschaft Buchenweg 5 vorgesehen.
Neubeurteilung nach Wegfall der Mietverhältnisse
Im Hinblick auf einen später möglichen Abbruch der Liegenschaft wurde im Baubewilligungsverfahren geklärt, ob die erhaltenswerte Liegenschaft aus dem Bauinventar entlassen werden kann und ein Rückbau bewilligt würde.
Mittlerweile liegt der Bauentscheid positiv vor.
Eine Instandsetzung der Wohnungen wurde wegen der zu hohen Kosten und der zu erwartenden ungenügenden Rendite schon im Rahmen der Liegenschaftsstrategie verworfen.
In der Zwischenzeit sind beide Mieter ausgezogen, womit sich die Voraussetzungen verändert haben. Ein Totalabbruch ist finanziell sinnvoller als ein Abbruch in zwei Etappen.
Mehrkosten werde über Kreditreserve aufgefangen
Grundsätzlich müssen Projekte gemäss Umschreibung in der Botschaft ans beschlussfassende Organ umgesetzt werden.
In der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 12. März 2023 wurde aufgrund des damaligen Wissensstands beziehungsweise der bestehenden Mietverhältnisse lediglich der Teilabbruch ins Projekt aufgenommen.
Die Baukommission hat dem Gemeinderat deshalb beantragt, die Liegenschaft vollständig abzubrechen, auch wenn dies nicht dem in der Botschaft zur Urnenabstimmung kommunizierten Umfang entspricht.
Die Mehrkosten von rund 10'000 Franken gegenüber dem Kostenvoranschlag können über die Kreditreserve aufgefangen werden.
Abbruch erfolgt im Rahmen der Strassensanierung
Auch wenn mit dem Totalabbruch Mehrleistungen gegenüber der Botschaft an die Urnengemeinde erbracht werden, ist der Gemeinderat der Argumentation der Baukommission gefolgt und hat dem Totalabbruch der Liegenschaft Buchenweg 5 im Rahmen des Projekts Silostrasse zugestimmt.
Baukommission und Gemeinderat sind der Meinung, dass sich diese Abweichung gegenüber der Botschaft durch die erzielbaren Kosteneinsparungen politisch rechtfertigen lässt.
Der Abbruch wird im Rahmen der Strassensanierung ausgeführt.
Verwendung der frei werdenden Fläche noch offen
Mit dem Totalabbruch wird die Baulandparzelle, soweit die Fläche nicht im Rahmen des Strassenprojekts benötigt wird, frei.
Ob der Verkauf oder die Abgabe der Parzelle aktiv angegangen oder mit solchen Bemühungen zugewartet werden soll, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.