Altlastentechnische Sanierung der Schiessanlage Seeberg
Oberaargau 05.09.2023 - 10:22
Wie die Gemeinde Seeberg mitteilt, wurde eine Fristverlängerung für die altlastentechnische Sanierung der Schiessanlage Seeberg bis ins Jahr 2028 ersucht.
Im Dezember 2022 hat der Gemeinderat über die altlastentechnische Sanierungspflicht der Schiessanlagen Seeberg und Grasswil informiert.
Der Gemeinderat hat dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) damals beantragt, bei beiden Schiessanlagen auf eine altlastentechnische Sanierung zu verzichten.
Die Schiessanlage Seeberg wird auch zukünftig weiterbetrieben.
Eine altlastentechnische Sanierung dieser Anlage macht aus Sicht des Gemeinderates zum jetzigen Zeitpunkt daher keinen Sinn.
Keine Sanierungspflicht für das Schutzgut Boden
Die Schiessanlage Grasswil ist bereits seit Jahren stillgelegt. Der Standort des ehemaligen Kugelfangs der Schiessanlage Grasswil ist eingezäunt und verwaldet.
Aus diesem Grund wurde in der Zwischenzeit geprüft, ob aufgrund der Gesamtfläche nach kantonalem Waldgesetz allenfalls ein Waldfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann.
Die Abklärungen mit der zuständigen kantonalen Dienststelle haben ergeben, dass die Fläche von 800 Quadratmeter für die Durchführung eines Waldfeststellungsverfahrens knapp nicht erreicht wird und daher keine entsprechende Bewilligung in Aussicht gestellt werden kann.
Im Wald besteht zurzeit keine Sanierungspflicht für das Schutzgut Boden.
Gemeinderat hat einige Beschlüsse gefällt
Das AWA hat in seiner Stellungnahme jedoch festgehalten, dass die im Schreiben der Gemeinde aufgeführten Gründe keinen Verzicht auf eine Sanierung herbeiführen respektive begründen und daher an der Sanierungspflicht von Seiten des Kantons grundsätzlich festgehalten wird.
Gestützt auf die vorliegenden Berichte und Stellungnahmen sowie Gespräche mit dem AWA und den betroffenen Parteien hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 einige Beschlüsse gefällt.
Der altlastentechnischen Sanierung der Schiessanlage Grasswil wird zugestimmt.
Mit den Vorbereitungsarbeiten für die altlastentechnische Sanierung ist bis zur Umsetzung der Motion Salzmann zuzuwarten.
Seeberg benötigt zusätzlichen Schulraum
Der Gemeinderat ersucht das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern um Fristverlängerung für die altlastentechnische Sanierung der Schiessanlage Seeberg bis ins Jahr 2028 respektive bis zum Abschluss des Projekts Schulraumerweiterung.
Um den heutigen und künftigen Anforderungen zu entsprechen, benötigt die Gemeinde Seeberg zusätzlichen Schulraum.
Die geplante Erweiterung der Schulanlage Chräjebärg stellt für die Gemeinde eine grosse Belastung dar, kann aber aufgrund der geplanten finanziellen Massnahmen und der vorhandenen Reserven getragen werden.
Das Projekt bindet grosse finanzielle und personelle Ressourcen.
Planbare Ausgaben werden auf ein Minimum reduziert
Für die Gemeinde Seeberg ist es daher wichtig, dass die weiteren planbaren Ausgaben sowie zusätzliche Projektarbeiten aufgrund der personellen Auslastung auf ein Minimum reduziert werden.
Mit Schreiben vom 20. Juli 2023 erteilt das AWA die Zustimmung zu den begründeten Fristverlängerungen.
Die Gemeinde Seeberg wird die altlastentechnischen Sanierungsarbeiten zu gegebener Zeit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien in Auftrag geben.