Kandergrund ruft zum Zurückschneiden von Bepflanzungen auf
Frutigen-Niedersimmental 02.05.2023 - 07:30
Wie die Gemeinde Kandergrund angibt, sind Bepflanzungen alljährlich bis Ende Mai und im Verlaufe des Jahres auf das Lichtmass zurückzuschneiden
Die Strassenanstösser werden ersucht, Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, zurückzuschneiden.
Sie gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen.
Geh- und Radwegen müssen freigehalten werden
Über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.
Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern müssen einen Strassenabstand von mindestens 0,5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten.
Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.
Hochstämmige Bepflanzungen in gleichem Masse betroffen
An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.
Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten dieselben Vorschriften.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von zwei Meter vom Fahrbahnrand beziehungsweise 50 Zentimeter von der Gehweghinterkante einhalten.