Die Notfalltreffpunkte in Kandergrund sind genehmigt

Nau.ch Lokal
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Frutigen-Niedersimmental 15.06.2023 - 19:57

Wie die Gemeinde Kandergrund meldet, wurden Konzepte für Einführung Notfalltreffpunkte in Gemeinden Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach genehmigt.

Gebäude des BKW Wasserkraftwerks Kandergrund.
Gebäude des BKW Wasserkraftwerks Kandergrund. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Kanton hat die Konzepte für die Einführung der Notfalltreffpunkte in den Gemeinden Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach genehmigt.

Das entsprechende Material steht für einen allfälligen Ernsteinsatz bei den jeweiligen Notfalltreffpunkten bereit. Die Anlaufstelle in ausserordentlichen Lagen.

Der Kanton Bern hat 236 Notfalltreffpunkte, verteilt im ganzen Kantonsgebiet, genehmigt. 187 dieser Notfalltreffpunkte wurden bereits umgesetzt.

Mit dabei auch die Notfalltreffpunkte in den vier RFO Gehrihorn – Gemeinden Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach. Die Gemeinderäte der jeweiligen Gemeinden haben das RFO Gehrihorn damit beauftragt, die Umsetzung der NTP’s sicherzustellen.

Eine rasche und effiziente Hilfeleistung

Die gewählten Standorte inklusive den entsprechenden Konzepten wurden vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär nun genehmigt.

Im Normal- wie auch im Krisenfall tragen die Behörden die politische Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung ihrer Gemeinde.

Bei Katastrophen oder in Notlagen müssen sie für eine rasche und effiziente Hilfeleistung sowie zeitnahe Information sorgen.

Der Notfalltreffpunkt kann in Katastrophen und Notlagen zum Einsatz kommen.

«Informierung der Bevölkerung» und «Notkommunikation»

Die wichtigsten Leistungen des Notfalltreffpunkts sind die «Informierung der Bevölkerung» und die «Notkommunikation».

Dem Notfalltreffpunkt stehen entsprechende Funkgeräte zur Verfügung, damit auch bei Ausfall der ordentlichen Kommunikationsmittel jegliche Notrufe getätigt werden können.

In den nächsten Wochen wird eine Informationsbroschüre «Der Notfalltreffpunkt – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall» in alle Haushalte der genannten Gemeinden verschickt.

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