Adelboden BE: Freispruch für Pistenchef aufgehoben

Keystone-SDA
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Frutigen-Niedersimmental 25.10.2022 - 16:47

In Adelboden wurde 2020 ein Pistenchef freigesprochen, nachdem hier 2015 eine 13-Jährige verstorben war. Der Entscheid wurde jetzt wieder aufgehoben.

Skipiste in Adelboden BE.
Skipiste in Adelboden BE. - Nau

Das Bundesgericht hat den Freispruch für den Pistenchef der Bergbahnen von Adelboden aufgehoben und den Fall zur neuen Beurteilung an das Berner Obergericht zurückgewiesen. Die Familie einer 2015 tödlich verunglückten 13-Jährigen hatte Beschwerde erhoben.

Urteil um Fall in Adelboden zurückgezogen

Der Pistenchef war im Mai 2020 vom Bezirksgericht Oberland wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken. Im Dezember 2021 sprach ihn das Obergericht des Kantons Bern frei, da der Unfall hauptsächlich auf einen Kontrollverlust des Opfers zurückzuführen war.

In einem am Montag veröffentlichten Entscheid hat das Bundesgericht dieses Urteil aufgehoben. Das Obergericht habe den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» falsch angewendet. Diese Maxime sollte sich laut den Lausanner Richtern nicht auf die individuelle Würdigung von Beweisen beziehen, sondern auf eine umfassende und abschliessende Analyse der Situation.

Fotos nicht aussagekräftig

Darüber hinaus stützten die Berner Richter ihre Schlussfolgerungen auf Fotos des Unfallortes, die nicht mit der Sicht des Opfers übereinstimmten. Tatsächlich war die Stelle in der Zwischenzeit von anderen Skifahrern, Zuschauern und den Rettungskräften zertrampelt worden.

Das Opfer besuchte einen Skikurs. Sie war die Letzte in der Gruppe, als sie am 26. Februar 2015 gegen Abend verunglückte. Sie war offenbar einer Spur gefolgt, die von der Piste wegführte.

Etwa 1,2 Meter vom Rand entfernt fiel das Mädchen kopfüber in einen mit Wasser gefüllten Graben. Sie war mehrere Minuten lang teilweise unter Wasser geblieben, bevor sie gerettet wurde. Sie starb noch am selben Abend im Krankenhaus. (Urteil 6B_160/2022 vom 5.10.2022)

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