In Ersigen finden Gesamterneuerungswahlen statt
Unteres Emmental 07.08.2023 - 14:22
Wie die Gemeinde Ersigen meldet, werden Urnenwahlen für Gemeindeorgane der Legislaturperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 am 26. November 2023 geplant.
Der Gemeinderat Ersigen hat die Urnenwahlen für die Gemeindeorgane der Legislaturperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 auf Sonntag, 26. November 2023 festgesetzt.
Nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporz) sind sieben Mitglieder des Gemeinderates und vier Mitglieder der Baukommission zu wählen.
Die politischen Parteien und Wählergruppen, welche Vertretungen beanspruchen wollen, haben ihre Wahlvorschläge bis Montag, 9. Oktober 2023, 12 Uhr der Gemeindeverwaltung Ersigen schriftlich einzureichen.
Ein Stimmberechtigter kann nur einen einzigen Wahlvorschlag unterzeichnen
Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Wahlen zu treffen sind.
Der einzelne Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden (Kumulation).
Die Wahlvorschläge müssen eine deutliche Bezeichnung ihres Ursprunges (Partei oder Gruppe), die Namen der Kandidaten mit genauen Personalien (Name, Vorname, Jahrgang und Beruf) und die eigenhändige Unterschrift von wenigstens fünf in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen enthalten.
Ein Stimmberechtigter kann nur einen einzigen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Eine allfällige Listenverbindung ist bis Mitte Oktober einzureichen
Der Erstunterzeichner des Vorschlages, im Falle seiner Verhinderung der Zweitunterzeichner, gilt gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigter Vertreter aller Unterzeichner.
Eine allfällige Listenverbindung ist durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen oder ihrer Vertreter bis Montag, 16. Oktober 2023, 12 Uhr der Gemeindeverwaltung Ersigen einzureichen.
Wenn auf einem Wahlvorschlag ein Kandidat wegfällt, so sind die Stimmberechtigten, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, berechtigt, denselben bis spätestens am Montag, 16. Oktober 2023, 12 Uhr durch einen anderen zu ersetzen.
Nach diesem Zeitpunkt können an den eingereichten Listen keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Im Weiteren verweist man auf das Organisationsreglement sowie das Wahlreglement der Einwohnergemeinde Ersigen.