Schüler erhalten in Naters Unterrichtsmaterialien
Oberwallis 05.08.2022 - 19:52
Wie die Gemeinde Naters berichtet, wird den Schülern zum Schuljahresbeginn ein notwendiger Grundstock an Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Mit dem Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2017 wurde die in Artikel 19 der Bundesverfassung verankerte Auslegung des unentgeltlichen Unterrichts der obligatorischen Schulzeit präzisiert und betont, dass sich diese auf alle notwendigen Mittel erstreckt, die unmittelbar dem Zweck der obligatorischen Schulzeit dienen.
Die Schulleitung hat in Absprache mit den Verantwortlichen der Gemeinde Naters und diversen Lehrpersonen dieses Anliegen besprochen und einen Vorschlag ausgearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler werden jeweils zu Beginn des Schuljahres mit einem notwendigen Grundstock an Unterrichtsmaterialien ausgerüstet. Anfallende Kosten im Bereich Mobilität und ausserschulische Aktivitäten werden von der Gemeinde übernommen.
Sorgsamer Umgang mit dem Unterrichtsmaterial
Die Eltern sind nach wie vor für die persönliche Ausstattung verantwortlich: Schultasche (ab 3H), Etui, Schürze, Hausschuhe, Sporttasche, Schuhe und Kleider für sportliche Aktivitäten (auch im Freien), Hüllen und Etiketten für Bücher und Hefte, Schwimmutensilien und persönliche Pflege- und Hygieneartikel.
Sollte ein Kind dem von der Schule zur Verfügung gestellten Material zu wenig Sorge tragen, es verlieren oder mutwillig beschädigen, muss das Material selbst wiederbeschafft werden. Das Gleiche gilt für den aufgebrauchten Grundstock. Die Eltern werden deshalb gebeten, ihr Kind zu einem sorgsamen Umgang mit dem Unterrichtsmaterial anzuhalten.