Orpund weist auf die Einhaltung der Ruhezeiten hin

Nau.ch Lokal
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Am 27.06.2023 - 17:25

Wie die Gemeinde Orpund mitteilt, soll man auch während der Sommerzeit auf die Nachbarn Rücksicht nehmen und lärmintensive Tätigkeiten möglichst vermeiden.

Die Gemeindeverwaltung Orpund an der Gottstattstrasse 12. - Orpund
Die Gemeindeverwaltung Orpund an der Gottstattstrasse 12. - Orpund - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Alle Bürger sollen sich in der wunderschönen Umgebung wohlfühlen und erholen können.

Damit dies ungestört stattfinden kann, ist es wichtig, dass sich alle ihren Nachbarn gegenüber rücksichtsvoll verhalten und unnötigen Lärm vermeiden.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, den Einwohnern dazu die Bestimmungen des Gemeindepolizeireglements in Erinnerung zu rufen.

Die Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben

Bezüglich Bau- und Gewerbelärm sind von 20 Uhr bis 7 Uhr und von 12 Uhr bis 13 Uhr alle lärmigen Arbeiten, lärmiges Verhalten und der Betrieb lärmiger Anlagen und Geräte zu unterlassen.

Ab 22 Uhr ist auf die Nachtruhe gebührend Rücksicht zu nehmen.

Der Betrieb von Rasenmähern, Häckslern und lärmintensiven Gartengeräten ist von Montag bis Freitag, ab 20 Uhr bis 8 Uhr sowie zwischen 12 Uhr und 13.30 Uhr verboten.

Am Samstag ist der Betrieb ab 18 Uhr und am Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen generell verboten.

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