Einwohner in Brügg stimmen revidiertem Abfallreglement zu
Biel/Bienne 08.12.2023 - 15:18
Wie die Gemeinde Brügg berichtet, haben die Stimmberechtigten das totalrevidierte Abfallreglement mit 81 Ja- zu 28 Nein-Stimmen beschlossen.
Das neue Abfallreglement wurde von der Stimmbevölkerung an der an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 angenommen.
Diskussionen ergaben sich vor allem betreffend Einführung der Gebührenpflicht für die Grünabfuhr.
Das Abfallreglement tritt wie auch die zugehörige neue Abfallverordnung per Anfang 2024 in Kraft.
Die Rechtslage hatte sich geändert
Ausschlaggebend für die Totalrevision der Abfallerlasse war, dass das übergeordnete Umweltschutzrecht die Gemeinden nicht nur zur Entsorgung von Siedlungsabfällen verpflichtet, sondern auch vorschreibt, dass diese grundsätzlich durch verursachergerechte, kostendeckende Gebühren zu finanzieren ist und nicht durch Steuermittel.
Die Gemeinde Brügg regelte bis anhin die Abfallentsorgung und deren Finanzierung im Abfallreglement und in der Abfallverordnung vom 8. beziehungsweisen 11. Dezember 2000 sowie im separaten Abfalltarif vom 18. August 2014.
Seit dem Inkrafttreten dieser kommunalen Bestimmungen hat sich die Rechtslage auf übergeordneter Ebene (Bund, Kanton) in verschiedener Hinsicht geändert.
Die Abfall-Erlasse der Gemeinde sind demnach nicht mehr aktuell und haben an die geänderten Vorgaben angepasst werden müssen.
Einführung einer Gebühr für Grünabfälle
Änderungen drängten sich zudem aus finanziellen Gründen auf.
Die Abfallrechnung der Gemeinde weist seit längerer Zeit jährlich einen Aufwandüberschuss aus und die kommunale Spezialfinanzierung erreicht so per Ende 2023 einen negativen Saldo.
Daher ist das Entsorgungsangebot zu optimieren und die Gebühreneinnahmen sind zu erhöhen.
Das neue Abfallreglement sieht demnach neu die Einführung einer mengenabhängigen Gebühr für Grünabfälle vor.
Keine Erhöhung der Kehricht-Grundgebühr
Die Kehricht-Grundgebühr hingegen, deren Erhebung neu bei der Hauseigentümerschaft erfolgt, erfährt gegenüber heute keine Erhöhung.
Die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung werden zu gegebener Zeit die Einwohner über die sich in der Praxis ergebenden Neuerungen, insbesondere betreffend gebührenpflichtiger Grünabfuhr, informieren.