Ungerecht? Berner Marroniverkäufer darf keine PET-Flaschen verkaufen

Mia Fasser
Mia Fasser

Bern,

Ein Berner Marronihändler will neu auch Getränke in PET-Flaschen verkaufen – doch die Stadt verbietet es ihm wegen der Mehrwegpflicht.

Marroni Bern
Ein Berner Marroniverkäufer fühlt sich von der Stadt Bern ungerecht behandelt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Bern verbietet den PET-Flaschenverkauf am Marronistand.
  • Eine Mehrwegpflicht gilt für alle Stände auf öffentlichem Grund.
  • Der Marronihändler Renzo Strazzini fühlt sich vom Gesetzgeber ungerecht behandelt.

Renzo Strazzini ist ein bekannter Marroniverkäufer in Bern. Jedes Jahr von September bis März betreibt er seinen Stand und bietet seinen Kunden Edelkastanien aus Italien an. Dieses Jahr wollte er auch Getränke in PET-Flaschen verkaufen – eine Idee, mit der er auf Widerstand stiess.

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat ihm diese Erweiterung seines Angebots untersagt. Dies berichtet die «Berner Zeitung».

Sie beriefen sich dabei auf das Stadtberner Abfallreglement, welches besagt: «Für bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund darf nur Mehrweggeschirr mit Pfand verwendet werden». Strazzini war der Meinung, dass diese Regelung nicht für seinen kleinen Stand gelten sollte.

Trotz seiner Bemühungen wurde seine Beschwerde von der kantonalen Baudirektion abgelehnt und ihm wurden zusätzlich 600 Franken Verfahrenskosten auferlegt. Der Entscheid wurde kürzlich publiziert.

Kiosk darf PET-Flaschen verkaufen – Marronistand nicht

Strazzini kann das Verbot nicht nachvollziehen und fühlt sich ungerecht behandelt: «Unseren Marronistand kann man doch nicht mit einer Grossveranstaltung mit Tausenden Besuchern vergleichen!», sagt er gegenüber der «Berner Zeitung».

Er versteht nicht, warum ein Kiosk in der Nähe problemlos PET-Flaschen verkaufen darf, während er das nicht darf.

Die kantonale Baudirektion hält es jedoch für zulässig, Marronistände wie bewilligungspflichtige Veranstaltungen zu behandeln.

Sie argumentieren mit dem «gesteigerten Gemeingebrauch», was bedeutet, dass der öffentliche Raum eingeschränkt wird und daher eine Bewilligung erforderlich ist.

Der Unterschied zum Kiosk liegt darin, dass dieser sich auf privatem Grund befindet. Die Stadt kann dort niemanden zum Gebrauch von Mehrweggeschirr verpflichten.

Die Auflage gilt für alle Verkaufs- und Marktstände auf öffentlichen Plätzen. Sie verbietet den Verkauf von PET-Flaschen nicht grundsätzlich – solange ein Pfandsystem verwendet wird.

Marronihändler fühlt sich im Stich gelassen

Strazzini sieht das anders: «Wer bringt schon einen Jeton an einen Marronistand zurück?» Er fühlt sich von der Stadt Bern im Stich gelassen und glaubt, dass sie die Bedürfnisse des Kleingewerbes ignoriert.

Isst du gerne Marroni?

Doch die Stadt Bern weist diese Vorwürfe zurück: «Die Mehrwegpflicht richtet sich nicht gegen das Kleingewerbe, sondern verfolgt das Ziel, Abfall möglichst zu vermeiden», so das Polizeiinspektorat. Es handele sich um eine langjährige Praxis, die sehr gut funktioniere.

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