St. Petersinsel: Kommt es zum Abriss eines Ferienhauses?

Auf der St. Petersinsel droht einem Ferienhaus der Abriss. Nach jahrelangem Streit über bauliche Massnahmen entscheidet nun das Bundesgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Eigentümer auf der St. Petersinsel nahm Veränderungen an ihrem Ferienhaus vor.
- Allerdings fehlte ihnen das nötige Baugesuch.
- Daraufhin wurde gar der Abriss des gesamten Gebäudes angeordnet.
- Der Fall geht nun vor das Bundesgericht.
Für die St. Petersinsel im Bielersee gelten besondere Regeln, wenn es ums Bauen geht. Diese steht nämlich seit den 60er-Jahren unter Naturschutz.
Ausschliesslich «Massnahmen zur Erhaltung und Modernisierung der bestehenden Bauten im Rahmen der normalen Lebensdauer» sind dort gemäss Bundesgericht erlaubt.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind ein Klosterbau sowie ein zugehöriger landwirtschaftlicher Betrieb.
Streit um Dach und Uferverbauung
2018 entdeckte die Gemeinde Twann-Tüscherz auf einem Anwesen vollendete Arbeiten ohne Baubewilligung, wie das «Bieler Tagblatt» berichtet.
So war dort unter anderem das Dach neu gedeckt, der Blitzschutz erneuert sowie ein Schutz für zwei Pappeln errichtet worden.
Die Eigentümer reichten daraufhin ein nachträgliches Baugesuch ein. Die Behörden verweigerten jedoch die Bewilligung und ordneten den vollständigen Rückbau des Hauses und der Uferverbauungen an.

Die Eigentümer legten Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, das diesen teilweise recht gab und die Abrissverfügung aufhob.
Die Gemeinde sowie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ziehen den Fall nun gemäss «Bieler Tagblatt» weiter ans Bundesgericht.
Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Zukunft des Ferienhauses also ungewiss.