Mann zeigt Ex-Freundin wegen Abtreibung an – und blitzt ab
Fribourg 27.07.2024 - 06:59
Ein Mann verklagt seine Ex, weil sie das Baby nach der 12. Woche abgetrieben hat. Er scheitert aber vor Bundesgericht, da er nicht beschwerdeberechtigt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann zeigt seine Ex wegen einer Abtreibung nach der 12. Woche an.
- Er wirft ihr einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch und Körperverletzung vor.
- Die Staatsanwaltschaft, das Kantonsgericht und das Bundesgericht weisen ihn aber ab.
Ein Mann verklagte seine Ex-Freundin, weil sie das gemeinsame Kind abgetrieben hatte. Die Freiburger Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht weisen ihn aber ab. Und nun ist er auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Darüber berichtet Tamedia.
Die Frau trieb den Fötus nach der zwölften Schwangerschaftswoche ab, was in der Schweiz nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Bei ihr bestätigten die Ärzte die Gefahr einer «schweren seelischen Notlage». Dadurch war der Schwangerschaftsabbruch legal.
Dennoch reichte der Ex im Jahr 2022 eine Strafanzeige ein. Er warf ihr einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch, einfache Körperverletzung, Drohung und üble Nachrede vor. Die Freiburger Staatsanwaltschaft nahm sich des Falles an und hörte beide Seiten an. Doch dann stellte sie das Verfahren ein.
Der Mann aber reichte beim Kantonsgericht Beschwerde ein und erhielt teilweise recht: Das Verfahren wegen übler Nachrede muss wieder aufgenommen werden. Beim Schwangerschaftsabbruch aber fand das Kantonsgericht, dass die Staatsanwaltschaft richtig entschieden habe.
Deswegen zog der Mann vor Bundesgericht. Er sieht sich als «Opfer», da er der Vater des «abgetöteten Fötus» sei. Deshalb sah er sich als berechtigt, Beschwerde einzureichen. Das Bundesgericht in Lausanne sieht dies aber anders.
Beschwerdeberechtigt sind Träger des Rechtsguts oder Angehörige des Opfers. Beide Kriterien waren aber nicht erfüllt, entscheiden die Bundesrichter.
Eltern seien zwar Angehörige. Doch während der gesamten Schwangerschaft besitze das menschliche Leben keine eigenen Persönlichkeitsrechte. Dadurch sei der Embryo rechtlich gesehen kein Opfer und der Vater somit auch nicht.
Damit endet der Rechtsstreit für den Mann nach zwei Jahren erfolglos. Dafür muss er nun die Gerichtskosten von 3000 Franken bezahlen.