König von Burgdorf verliert Zulassung für seinen Panzer

Janis Meier
Janis Meier

Am 28.08.2024 - 09:56

Der «König von Burgdorf» hat zwei Strassen erworben, um sie als Panzer-Teststrecke zu nutzen. Blöd nur, dass seinem Gefährt die Zulassung entzogen wurde.

Zum «König von Burgdorf» hat sich Jonas Lauwiner selbst ernannt. Und was gehört zu dem adeligen Lebensstil dazu? Natürlich ein ordentliches Gefährt: Der 28-Jährige besitzt einen amphibischen Spähpanzerwagen.

Um sein Spielzeug voll auszukosten, hat Lauwiner vor über einem Jahr zwei Quartierstrassen in Roggwil BE gekauft. «Als Panzer-Teststrecke», erklärte er vor ein paar Monaten gegenüber Nau.ch.

Auch Ausfahrten nach Bundesbern pflegte Lauwiner. Doch damit ist nun wohl für eine Weile lang Schluss. Der König verlor die Strassenzulassung für sein royales Gefährt.

Was ist passiert?

Nummernschilder entzogen – «ohne plausible Erklärung»

Lauwiner zog vor kurzem aus dem Kanton Zug in den Kanton Bern. Da sich auch seine Hoheit an die hiesigen Gesetze hält, tauschte er sein Zuger Nummernschild gegen eines aus Bern ein. Zum «Blick» sagt Lauwiner: «Ich bin vor eineinhalb Monaten für die Politik nach Bern gezogen und habe mein Fahrzeug regelkonform eingelöst.»

Der König erhielt ein Berner Nummernschild und konnte rund zwei Monate sein 5,5-Meter-langes Gefährt geniessen. Doch dann kam die Hiobsbotschaft: Die Zulassung für den Panzer wurde entzogen – «ohne plausible Erklärung».

Das Fahrzeug sei nicht verkehrssicher, teilte das Berner Strassenverkehrsamt Lauwiner mit. «Das stimmt aber nicht», ist sich der König sicher. In seinem vorherigen Wohnkanton sei der Panzer zweimal geprüft und danach zugelassen worden.

Zu der Boulevard-Zeitung sagt Lauwiner: «Sie haben mir einen Brief geschickt, ich müsse Kontrollschilder und Fahrzeugausweis innert zehn Tagen abgeben.» Sein Fahrzeug sei nicht mal richtig kontrolliert worden – «pure Willkür».

Besitzest du ein zugelassenes Fahrzeug?

Der König vermutet Missgunst seitens der Behörden: «Die wollen einfach nicht, dass ich so ein Fahrzeug fahren darf.»

Bei Unfall muss mit schweren Verletzungen gerechnet werden

Ganz so einfach ist es jedoch nicht: Das Berner Strassenverkehrsamt hat seine Gründe in einem Schreiben erläutert. So sei das Fahrzeug für den «militärischen Einsatz» gebaut worden und habe keine Knautschzonen.

«Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern muss mit schweren Verletzungen gerechnet werden», heisst es in dem Schreiben. Die Insassen hätten beispielsweise keine Möglichkeiten zu fliehen, falls das Fahrzeug bei einem Unfall auf dem Dach liegenbleibe.

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