Kanton versucht, kritische Gutachten unter Verschluss zu halten

Bern,
Die Berner Bildungsdirektion lässt zwei Obhutsrechtsgutachten prüfen. Ergebnis: Sie weisen grosse Mängel auf. Der Kanton hält dennoch an ihnen fest.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Bern erstellte Obhutsrechtsgutachten weisen Mängel auf.
- Zu dem Schluss kommen unabhängige Prüfer.
- Die Bildungsdirektion des Kantons hält dennoch weiter an den Gutachten fest.
Zwei im Kanton Bern erstellte Obhutsrechtsgutachten sind offenbar mangelhaft. Zu dem Schluss kommt eine unabhängige Stelle, die diese geprüft hat.
Die beiden Gutachten stammen von den Erziehungsberatungsstellen Ittigen und Thun. Die Prüfgutachten wurden von der Berner Bildungsdirektion BKD in Auftrag gegeben, berichtet «SRF».
Die Prüfer bemängeln etwa die unzureichende Qualifizierung der Gutachter der Erziehungsberatungsstellen. Auch die Methoden seien ungeeignet und es seien falsche Schlüsse gezogen worden.
Brisant: Die Berner Bildungsdirektion versuchte, die Prüfgutachten unter Verschluss zu halten.
Forensischer Psychiater sieht verwendete Tests kritisch
Die betroffenen Väter, die um das Obhutsrecht ihrer Kinder kämpfen, hatten sich zuvor Hilfe gesucht. Sie werden von der «Interessensgemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer» (IGM) unterstützt.

Die IGM hat die Herausgabe der Prüfgutachten erwirkt. Der forensische Psychiater Frank Urbaniok sieht einige verwendete Tests ebenso kritisch.
Er sagt zu «SRF»: «Die Kinder sollten mit Spielfiguren ihre Familie aufstellen oder Symboltiere für Familienmitglieder aussuchen. Das öffnet Tür und Tor für spekulative Interpretation.»
Urbaniok bemängelt ebenso etwa, dass die Gutachten nicht verschiedene Obhutszenarien aufzeigen. «Das ist offenbar unzureichend gemacht worden und ein eindeutiger Qualitätsmangel.»
Bildungsdirektion hält an Gutachten fest
Die Bildungsdirektion verteidigt die ursprünglichen Gutachten. Bildungsdirektorin Christine Häsler bezeichnet sie gegenüber der IGM als «genügend» und «zweckdienlich».

Laut «SRF» erklärt die BKD, man habe die Obergutachten zur Kenntnis genommen. Auch wolle man die Erkenntnisse in die Qualitätssicherung einfliessen lassen.
Wollen sich die betroffenen Väter gegen die Gutachten wehren, müssen sie dennoch vor Gericht ziehen.