Berner Stadtregierung gegen Tempo-50-Pflicht auf Verkehrsachsen

Keystone-SDA Regional
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Bern 10.07.2024 - 08:22

Die Berner Stadtregierung kämpft für Beibehaltung von Tempo-30-Zonen auf wichtigen Strassen.

Tempo 30
Immer mehr Städte haben auf wichtigen Teilen ihres Strassennetzes die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h reduziert. (Symbolbild) - keystone

Die Berner Stadtregierung will sich dafür einsetzen, dass die Gemeinden weiterhin Tempo-30-Zonen auch auf wichtigen Strassen schaffen dürfen. Das geht aus einer Antwort auf eine Interfraktionelle Interpellation im Stadtrat hervor.

Die Interpellanten aus dem Mitte-Links-Lager hatten sich nach den Folgen einer Motion erkundigt, die im März im Bundeshaus überwiesen worden war. Die Eidgenössischen Räte verlangen eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes, die es erschweren soll, auf Verkehrsachsen innerorts Tempo 30 einzuführen.

Immer mehr Städte senkten auf wichtigen Teilen ihres Strassennetzes die Maximalgeschwindigkeit von 50 auf 30, um den Lärm zu reduzieren, hiess es in der Debatte. Dieser Entwicklung müssten Grenzen gesetzt werden, damit der Verkehr fliessen könne.

Der Berner Gemeinderat hat wenig Verständnis für die Motion, wie er in seiner Antwort deutlich macht. Sie untergrabe die Gemeindeautonomie und gefährde die Verkehrssicherheit.

Gemeinderat kritisiert Einschränkung

Eine gesetzliche Verankerung von Tempo 50 auf allen sogenannten «verkehrsorientierten Strassen» würde bewährte Lösungen gefährden.

«Städte und Gemeinden kennen die lokalen Gegebenheiten auf ihrem Gemeindegebiet und die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung am besten», schreibt der Gemeinderat. Tatsache sei, dass die Vorteile von Tempo 30 in den städtischen Quartieren sehr geschätzt würden.

Die konkreten Folgen der Parlamentsentscheide seien noch nicht absehbar. Zuerst müsse der Bundesrat aufzeigen, wie er die Forderung umsetzen wolle. Nötigenfalls werde der Gemeinderat prüfen, wie er die Interessen der städtischen Bevölkerung am besten verteidigen könne.

Als «verkehrsorientierte Strassen» gelten jene Verkehrsachsen, die in erster Linie auf die Bedürfnisse des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet sind. Der Städteverband hatte schon im Frühling sein Unverständnis über den Ratsentscheid geäussert. Dieser gefährde die Sicherheit von Kindern und älteren Menschen.

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