Berner Betrüger Franz Zölch haust jetzt in «Direktorenvilla»

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Nidau,

Der Berner Betrüger Franz Zölch wechselt nach nur drei Monaten im offenen Strafvollzug in die ehemalige Direktorenvilla im Gefängnis Witzwil.

Franz Zölch
Der ehemalige Medienjurist Franz Zölch wurde 2022 wegen Betrugs zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Betrüger Franz Zölch bekommt nach nur drei Monaten verbesserte Haftbedingungen.
  • Er wird in die ehemalige Direktorenvilla der JVA Witzwil verlegt.
  • Die privilegierte Unterbringung erfolgt aus medizinischen Gründen.
  • Die Interessengemeinschaft der Zölch-Geschädigten (IGZG) ist wenig erfreut.

Der Berner Betrüger Franz Zölch wurde vor Kurzem in die ehemalige Direktorenvilla der JVA Witzwil verlegt. Dies bestätigt sein Anwalt Martin Gärtl auf Anfrage des «Bieler Tagblatts». Grund für den Umzug aus dem offenen Strafvollzug nach nur etwa drei Monaten seien gesundheitliche Probleme.

Eigentlich ist dieses privilegierte Wohnumfeld für langjährige Insassen kurz vor der Entlassung oder diejenigen reserviert, die draussen arbeiten. Zölch unterzog sich erst vor Kurzem einer Nierentransplantation.

Begehrtes Wohnumfeld für Inhaftierte

Die begehrte Villa beherbergt Bewohner in einer Art Wohngemeinschaft und bietet ihnen laut der Zeitung mehr Privatsphäre und Selbstständigkeit.

Der Antrag zur Verlegung wurde vom Gefängnisdirektor Balz Bütikofer auf Empfehlung des Anstaltsarztes gestellt. Der Direktor betont diesbezüglich seine Verantwortung, die Gesundheit der Insassen bestmöglich zu schützen.

Justizvollzugsanstalt Witzwil
Der Eingang der regulären Justizvollzugsanstalt Witzwil. (Archivbild) - keystone

Gleichzeitig beteuert er aber auch, dass es weder von Zölch noch von seinem Anwalt Einfluss auf den Entscheid gegeben habe.

Vorbehalte trotz gesundheitlicher Umstände

Laut Walter Steiner, Leiter der Wohngruppe in der Villa, ist es ungewöhnlich, dass eine Verlegung so früh im Strafvollzug stattfindet. Zölch ist voraussichtlich in der Lage, den grössten Teil seiner noch ausstehenden vierjährigen Haftstrafe in der Wohngemeinschaft zu verbüssen.

Die Neuigkeiten über Zölchs Verlegung haben bei der Interessengemeinschaft der Zölch-Geschädigten (IGZG) für wenig Freude gesorgt. Ihr Vertreter, Christoph Schütz, äusserte gegenüber dem «Bieler Tagblatt» Bedenken.

Es gebe Unmut wegen einer möglichen «Vorzugsbehandlung» von Zölch. Man fragt sich, ob die Behörden dem mittlerweile 75-Jährigen mehr zugestehen, als sie sollten.

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